Das Megaupload-Strafverfahren in den USA könnte scheitern, bevor es
begonnen hat. Die US-Behörden möchten Megaupload-Gründer Kim Dotcom
(ehemals Schmitz), sechs Partner beziehungsweise Mitarbeiter sowie zwei
ihrer Unternehmen vor ein Strafgericht stellen. US-Richter Liam O'Grady
hat nun in einem Nebenverfahren bezweifelt, dass es je zu diesem
Strafprozess kommen wird. Dies berichtet der NewZealand Herald.
Demnach ist es fraglich, ob Dotcom und Co von ihrem derzeitigen
Aufenthaltsort Neuseeland überhaupt an die USA ausgeliefert werden
können. Das Abkommen zwischen den beiden Staaten sieht dies nur bei
angelasteten Taten mit einem Strafrahmen ab fünf Jahren vor. Die Dotcom
zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland
allerdings mit einer Höchststrafe von vier Jahren belegt. Daher
versuchen die US-Behörden Kim Dotcom und seinen sechs Mitarbeitern die
Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Darauf stehen fünf
Jahre Haft, was für eine Ausweisung ausreichend wäre.
Doch in dem Verfahren sind den Behörden offenbar mehrere Fehler
unterlaufen, gibt O'Grady in seinem Kommentar zu bedenken. So sei
Dotcoms Vermögen ohne die nötigen Papiere beschlagnahmt worden. Die
entsprechende einstweilige Verfügung sei erst letzte Woche erlassen
worden. Bislang fehlten dem Richter Informationen vom FBI, was denn mit
den Daten auf den beschlagnahmten 1100 Servern geschehen solle. Derzeit
würden Dotcoms Anwälte darüber verhandeln, dass Juwelen und andere
beschlagnahmte Gegenstände von Kim Dotcoms Ehefrau zurückgegeben würden.
O'Grady führt das Nebenverfahren in dem entschieden werden
soll, was mit den ehemals von Megaupload genutzten Servern und den
darauf befindlichen Daten passieren soll. Vor gut einer Woche hat er den
beteiligten Parteien zwei Wochen Zeit gegeben,
eine Lösung zu finden. Im Zuge der Verhandlung soll herausgekommen
sein, dass für ein Strafverfahren erforderliche Dokumente nie an
Megaupload zugestellt wurden. Dotcoms Anwälte argumentieren, dass eine
Strafverfolgung aus den USA nur gegen einzelne Personen, nicht aber
gegen eine Firma möglich sei, weil Megaupload nicht im juristischen
Zuständigkeitsbereich der USA registriert sei. Demgegenüber argumentiert
die Gegenseite, Kim Dotcom würden 68 Prozent von Megaupload gehören,
weshalb man ihn persönlich auch aus dem Ausland strafrechtlich verfolgen
könne. Laut NZ Herald forderte Richter O'Grady weitere Untersuchungen
in dem Fall und sagte: "Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob wir jemals
einen Strafprozess in dieser Sache haben werden." (Daniel AJ Sokolov)
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