Sonntag, 24. Februar 2013

Journalisten kritisieren geplantes Informationsfreiheitsgesetz Thüringens

Die Journalistenorganisation Netzwerk Recherche hat den Entwurf (PDF-Datei) der thüringischen Landesregierung für ein neues Informationsfreiheitsgesetz als "Mogelpackung" bezeichnet. Das Gesetz diene in der von der schwarz-roten Regierung vorgeschlagenen Fassung allein der Geheimhaltung und trage daher seinen Namen zu Unrecht, kritisiert der Vorsitzende der Journalistenvereinigung, Oliver Schröm. Viele und weitreichende Ausnahmen konterkarierten den Sinn des Gesetzes, der Öffentlichkeit freien Zugang zu Informationen der Behörden zu gewähren. Ganze Verwaltungsbereiche, Sicherheitsbehörden, Hochschulen, der Landesrechnungshof und öffentliche Unternehmen würden jedoch weitgehend von jeder Informationspflicht ausgenommen.

Thüringen hatte Ende 2007 erstmals ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das sich stark an dem des Bundes orientiert. Es ist bis Ende des Jahres befristet; im Erfurter Landtag soll im nächsten Monat eine Neuregelung beschlossen werden. Vorgesehen ist damit etwa der Aufbau eines zentralen Informationsregisters; erstmals soll der Landesdatenschutzbeauftragte auch für die Informationsfreiheit als Obmann fungieren. Mehrkosten für die Verwaltung möchte die Regierung mit Gebühren und Auslagen finanzieren. Sie nimmt für sich zudem in Anspruch, mit dem Vorstoß den freien Zugang zu Akten der öffentlichen Hand stärken zu wollen.

Nach Auffassung des Netzwerk Recherche enthält der Entwurf im Vergleich zur geltenden Regelung einige Verschlechterungen. Die Zeiträume zur Bearbeitung von Anträgen etwa seien schwammig formuliert. Damit würden "auf Abschottung sinnende Behörden unterstützt, wenn sie Zugang zu Informationen verweigern wollen". Die im Gesetz vorgeschlagene Einführung eines Kostendeckungsprinzips benachteiligt nach Ansicht des Netzwerks zudem finanziell schwache Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Ganz in die falsche Richtung laufe das Bestreben, gewerbliche Nutzungen einer Akteneinsicht unter Strafe zu stellen und mit bis zu 5000 Euro Geldbuße zu belegen. Bei Journalisten sei eine direkte oder mittelbare Gewinnerzielungsabsicht immer vorhanden. So werde versucht, einen ganzen Berufsstand und damit die allgemeine Öffentlichkeit vom Zugang zu Informationen auszuschließen. Vor Kurzem hatte auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) auf Nachbesserungen an dem Entwurf gedrängt, da dieser zu schwammig formuliert sei. (Stefan Krempl) / (vbr)


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