Mittwoch, 27. Februar 2013

Such-API für das Textarchiv der ZEIT

ScreenMaster Tool zum automatisierten Erstellen von Screenshots, beispielsweise für Dokumentationen, Webseiten und Präsentationen ...

2Do: A Stunning To Do List To-Do-Liste für iPhone, iPod touch und iPad; fasst Aufgaben in Checklisten oder unter Projekten zusammen und versendet sie auch an Freunde via ...

Skinny Clock Stellt eine Uhr auf dem Desktop dar; Anzeigeschema lässt sich verändern und die Darstellung der Uhr somit anpassen ...

aqion Hydrochemie-Programm für Wasseranalysen; berechnet Ionenbilanz, Ladungsausgleich, Calcitsättigung, offenes und geschlossenes Carbonatsystem, ...

Microsoft VirtualEarth Satellite Downloader Lädt VirtualEarth-Satellitenbilder herunter und speichert sie als Bilder auf der Festplatte, wobei mehrere Bilder zu einem großen BMP-Bild ...

objectiF Requirements Modeller Anforderungsanalyse-Software für Teams; erstellt beispielsweise erforderliche UML-Diagramme sowie Dokumente wie Lasten- und Pflichtenheft und ...

netviper_mailserver E-Mail-Server für Heim- und Firmennetzwerke; lässt sich beispielsweise zusammen mit Thunderbird oder Windows Live Mail nutzen ...

Eisenhower Zeitmanagement-App nach dem Eisenhower-Prinzip; der Nutzer sortiert anfallende Aufgaben nach Dringlichkeit und Wichtigkeit in vier Quadranten ein ...

Brand's Mill cloud service Online-Kollaborationstool zum Koordinieren und Arbeiten mit Teams; integriert Google Docs zum Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten ...

Busuu Community zum Erlernen von Sprachen; zeigt Bilder mit den zugehörigen Vokabeln, bietet Chats und Übungen; die Basisfunktionen sind kostenlos ...

IrfanView Schneller Viewer für diverse Bildformate, spielt über Plug-ins auch andere Multimedia-Formate ab und kann unter anderem Bilder mit diversen Effekten ...

H2testw Integritätstest für Datenträger, vor allem zur Erkennung manipulierter USB-Sticks (siehe auch c't 1/08, S. 24) ...

PhraseExpress Textbausteinverwaltung Verwaltet häufig benötigte Textbausteine, die inklusive Schriftformatierung und Bildern in Kategorien organisiert werden können, und fügt diese in ...

Windows XP Service Pack 3 (SP3) Aktualisiert alle 32-Bit-Versionen von Windows XP von Starter bis Professional ...

VLC media player Universeller Audio-/Video-Player für DivX, VCD, DVD, MPEG-1/2/4 und Ogg Vorbis; Streaming-Server vls ist ebenfalls verfügbar

WSUS Offline Update (c't Offline Update) Skriptsammlung, die sämtliche Updates für Windows XP, Server 2003, Server 2008, Vista oder Windows 7 sowie für Office herunterlädt und daraus ...

TrueCrypt Legt verschlüsselte Festplattenpartitionen an, die nur unter Zuhilfenahme des richtigen Passworts gelesen und beschrieben werden können ...

HBCI für MS Money 99 (HBCIFM99) HBCI-Homebanking-Modul für MS Money 99 Version 2000

PuTTY SSH-, Telnet- und Rlogin-Client mit einem xterm-Terminal-Emulator, Version für Symbian-Smartphones ebenfalls verfügbar

Mediathek Durchsucht und lädt Beiträge aus den Mediatheken von ARD, ZDF, 3sat, Arte und WDR


View the original article here

Amazon-Chef sieht in Tablet-Computern Chance für Zeitungsbranche

25.11.2012 11:16

« Vorige | Nächste »

heise mobil

Amazon-Chef Jeff Bezos sieht in Tablet-Computern eine Chance für die kriselnde Zeitungsbranche. Im Web zahlten die Menschen nicht für Nachrichten, das werde sich auch nicht mehr ändern, sagte Bezos der "Berliner Zeitung" vom Samstag. "Wir haben aber festgestellt, dass die Leute durchaus bereit sind, für Zeitungs-Abos auf Tablets zu zahlen. Die Tablets werden unseren Alltag weiter durchdringen", sagte der Unternehmer. Das werde auch den Zeitungen Rückenwind geben. Die Branche sei in einer Übergangsphase zwischen Print und Digital. Er selbst sei überzeugt, dass es in 20 Jahren keine gedruckten Zeitungen mehr geben werde: "Wenn doch, vielleicht als Luxus-Artikel, den sich bestimmte Hotels erlauben, als extravaganten Service für ihre Gäste." (dpa) / (se)

« Vorige | Nächste »

Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren

Permalink: http://heise.de/-1756408

Mehr zum Thema Zeitungen Tablet Amazon


View the original article here

Apple 1 zu Rekordpreis versteigert

Das Auktionshaus Breker in Köln hat nach eigenen Angaben eines der ersten Exemplare des Apple 1 für fast eine halbe Million Euro versteigert und damit einen Rekordpreis erzielt. Wie Sprecher Uwe Breker am Samstag mitteilte, handelte es sich um einen der ersten Rechner, den der frühere und inzwischen verstorbene Apple-Chef Steve Jobs zusammen mit Kompagnon Steve Wozniak 1976 in der Garage seines Elternhauses gebaut hatte. Der Rechner soll noch funktionsfähig sein und wurde mit Tastatur, Monitor, Kassettenrecorder und Trafo verkauft. Eine Youtube-Video zeigt ihn im Betrieb.


Das Mainboard des Apple I kostete damals 666,66 US-Dollar. Um den Rest wie Gehäuse, Monitor oder Tastatur, mussten sich die Fans selbst kümmern. Vergrößern
Bild: de.wikipedia

Vom Apple 1 sollen insgesamt nur 200 Stück produziert und für jeweils 666,66 US-Dollar verkauft worden sein – ohne Keyboard und Gehäuse. Die Seite Apple-1-Registry sammelt Informationen über noch existierende Geräte, 43 sind bekannt, davon sollen nur noch 6 funktionieren. In vorherigen Auktionen erzielte der Rechner maximal umgerechnet 288.000 Euro. (mit Material der dpa) / (mst)


View the original article here

Ab sofort Körperscanner am Frankfurter Flughafen

Die Bundespolizei unternimmt einen zweiten Anlauf, Körperscanner an deutschen Verkehrsknoten einzuführen. Am Frankfurter Flughafen setzt die Behörde gemeinsam mit der Betreibergesellschaft Fraport vor Flügen in die USA ab sofort drei Durchleuchtungsgeräte des US-Herstellers L3 Communications ein.

Im Einklang mit den einschlägigen EU-Vorgaben bleibt der Gang durch den Ganzkörperscanner freiwillig. Wer dazu aufgefordert wurde, die zu groß geratene Duschkabine aber umgehen möchte, wird nach Angaben der Bundespolizei manuell abgetastet. Momentan würden die Scanner auch nur zur "Nachkontrolle" in einem speziellen Raum verwendet, hieß es. Der Großteil auch der USA-Reisenden am Rhein-Main-Flughafen dürfte sich weiter nur mit den traditionellen Metalldetektoren konfrontiert sehen.

Gesundheitliche Auswirkungen seien nicht zu befürchten, versichert die Bundespolizei. Im Gegensatz zu den Röntgenstrahlen einsetzenden "Nacktscannern" arbeiten die L3-Apparate mit aktiven Millimeterwellen. Die Scanner würden auch keine realistischen Personenbilder, sondern schlichte Grafiken anzeigen. Von September 2010 bis Juli vergangenen Jahres hatte die Bundespolizei am Hamburger Flughafen einen Test mit Körperscannern durchgeführt, die zu langsam und extrem ungenau arbeiteten. Inzwischen sieht die Bundespolizei die Situation anders. Man setze auf die neueste Gerätegeneration, deren Leistungsfähigkeit verbessert worden sei.

ProVision-Körperscanner zeigen ihre Funde nur schematisch an.
Körperscanner der Firma US-Firma L3 zeigen auf schematischen Skizzen an, was sie gefunden haben.
Bild: http://www.sds.l-3com.com

Von einem weiteren reinen Probelauf geht die Sicherheitsbehörde im Gegensatz zum Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar nicht aus. Es handle sich um einen regulären Betrieb, heißt es in Frankfurt. Der Datenschützer betonte, es müsse sichergestellt sein, "dass weder Körperkonturen noch Geschlechtsmerkmale, künstliche Körperteile oder medizinische Hilfsmittel angezeigt werden". Auch dürften erhobene Daten nicht über den Scanvorgang hinaus gespeichert oder übertragen werden. Er wolle den neuen Versuch kritisch begleiten und die Einhaltung der entsprechenden Zusagen des Innenministeriums überprüfen. (Stefan Krempl) / (it)


View the original article here

Google Nexus 4 kann LTE – in Kanada

Googles jüngstes Mobiltelefon Nexus 4 überrascht mit einem vorweihnachtlichen Präsent: Das Gerät unterstützt LTE, obwohl das in den offiziellen Spezifikationen nicht erwähnt wird. Google hatte sogar bemüht argumentiert, warum es nicht möglich gewesen sei, ein neues Handy mit LTE anzubieten. Wenige Tage nach dem Verkaufsstart hat allerdings der Reparatur-Dienstleister iFixit LTE-Bauteile im Nexus 4 entdeckt. Nun stellt sich heraus, dass der schnelle Mobilfunk auch wirklich funktioniert. Wenn die Funkfrequenzen passen.


Googles Nexus 4 – in Deutschland bislang ohne LTE-Option. Vergrößern LTE lässt sich im Nexus 4 recht einfach über eine Einstellung im Service-Menü aktivieren. Dieses Menü kann durch Eingabe von *#*#4636#*#* aufgerufen werden (Nutzung auf eigene Gefahr!). Bisher ist aber frequenztechnisch nur die Unterstützung für das E-UTRA Band IV (Uplink bei 1700 MHz, Downlink bei 2100 MHz) gesichert. Und hier liegt auch das Problem für Nutzer im deutschsprachigen Raum: In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind derzeit ganz andere Bänder für LTE im Einsatz beziehungsweise vorgesehen.

Kanadische Inhaber eines Nexus 4 haben indes Glück, dort bieten mehrere Netzbetreiber LTE im Band IV an. Gegenwärtig ist aber nicht gesichert, ob beziehungsweise in welchen Ländern das Nexus 4 für LTE zertifiziert ist und damit eine legale LTE-Nutzung ermöglicht. Technisch könnte es in den USA im LTE-Netz von MetroPCS funktionieren, das vor der Übernahme durch T-Mobile steht. Auch T-Mobile selbst baut ein LTE-Netz mit passenden Frequenzen auf. Zudem könnten Bewohner Mexikos und Uruguays Erfolg haben. Mit der Zeit werden wohl weitere Märkte hinzustoßen.

Hat das Nexus 4 die Wahl zwischen HSPA und LTE, wählt es in der aktuellen Software-Version das stärkere Signal. Wer also im richtigen Gebiet unterwegs ist und das LTE-Tempo testen möchte, muss im Service-Menü eventuell "LTE only" wählen. Dann kann man mit dem Handy aber nicht wie gewohnt telefonieren. Die im Service-Menü gewählte LTE-Einstellung bleibt derzeit bei einem Neustart des Gerätes nicht erhalten, sondern muss anschließend neu gesetzt werden. LTE leert den Akku schneller als HSPA. Dies war eines der Argumente, mit denen Google den "Verzicht" auf LTE im Nexus begründet hatte.

Nicht jede Anwendung im Nexus 4 kommt mit allen LTE-Modi zurecht. Berichten zufolge soll Google Now zwar im "LTE only"-Modus funktionieren, nicht aber, wenn "LTE/GSM" aktiviert ist.

In Googles Vorgängermodell Galaxy Nexus finden sich übrigens auch Menüeinstellungen für LTE. Nach bisherigen Erfahrungen der heise-online-Redaktion bringen sie aber nichts. Diese älteren Geräte haben wohl wirklich keine passenden Chips. (Daniel AJ Sokolov) / (se)


View the original article here

Dienstag, 26. Februar 2013

Google Nexus 10 kann vorbestellt werden

Ob es der Hoffnung auf immer aktuelle Android-Versionen direkt von Google oder den relativ günstigen Preisen geschuldet war: Googles Smartphone Nexus 4 und das Tablet Nexus 10 waren Mitte November innerhalb von Minuten ausverkauft. Wegen des großen Ansturms auf die Server waren diese so überlastet, dass viele Kunden nicht wussten, ob der Kaufvorgang abgeschlossen war oder sie vielleicht versehentlich sogar zwei Exemplare erworben hatten. Inzwischen kann zumindest das Tablet wieder vorbestellt werden – allerdings auch nur das 32-GByte-Modell.

Der Suchmaschinenkonzern bietet die 8-Gigabyte-Version des Nexus 4 simlockfrei für 299 Euro an (16 GB: 349 Euro), das Nexus 10 kostet 399 Euro (16 GByte) respektive 499 Euro (32 GB). Für das Tablet ist mittlerweile eine Lieferfrist von zwei bis drei Wochen versprochen, wann das von LG gebaute Nexus 4 wieder lieferbar ist, ist unklar. Zwischenzeitlich war für wenige Stunden eine Variante mit T-Mobile-Vertrag im Playstore aufgetaucht, von der aber zurzeit nichts mehr zu sehen ist. Mittlerweile erreicht die 8-GByte-Version des Nexus 4 bei eBay Preise von bis zu 400 Euro.

Unter dem Namen Nexus vertrieb Google erstmals 2010 exklusiv ein eigenes Smartphone. Das bei HTC gebaute Gerät wurde aber wegen mangelndem Verkaufserfolgs nach einem halben Jahr aus dem Vertrieb genommen, seitdem vermarktet Google die Nexus-Geräte, die als Referenzsysteme für neue Android-Versionen genutzt werden, über die üblichen Vertriebskanäle. In diesem Jahr setzt Google erstmals wieder auf Eigenvertrieb im Netz – mit den beschriebenen Ergebnissen. (js)


View the original article here

BGH zweifelt an Glücksspiel-Verbot im Internet

Das Verbot von Glücksspielangeboten im Internet steht erneut auf dem Prüfstand. Der Bundesgerichtshof (BGH) zeigte in einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag deutliche Zweifel, ob das weitgehende Verbot von Angeboten wie Online-Casinos nach dem Glücksspielstaatsvertrag (PDF-Datei) noch rechtmäßig ist. Eine Entscheidung soll im Januar verkündet werden.

Noch im vergangenen Jahr hatte der BGH das Glücksspiel-Verbot bestätigt. Inzwischen habe sich die Rechtslage aber geändert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Grund sei, dass Schleswig-Holstein noch unter der alten Landesregierung aus CDU und FDP aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder ausgestiegen ist. Seither gilt dort ein eigenes, deutlich liberaleres Glücksspielrecht.

"Das bereitet ein Problem, als dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hohe Anforderungen an die Mitgliedstaaten stellt", sagte Bornkamm. Soweit Glücksspiele im Internet verboten werden, müsse "Kohärenz" gewährleistet sein. Deshalb könnten Unterschiede zwischen den Bundesländern dazu führen, dass die Verbote europarechtswidrig sind und damit nicht angewendet werden dürfen. Die neue, SPD-geführte Regierung in Kiel hat bereits angekündigt, dass sie wieder zurück will zum gemeinsamen Staatsvertrag der Länder – doch das ist noch nicht umgesetzt.

Die staatliche Lotteriegesellschaft Nordrhein-Westfalens hatte einen Glücksspielanbieter aus Gibraltar verklagt. Dieser solle sein Angebot an Online-Poker und sonstigen Internet-Glücksspielen in Deutschland vom Markt nehmen, weil dies nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht zulässig sei.

„Es gibt kein kohärentes Internetverbot mehr, es gibt einen Flickenteppich“, sagte der Anwalt des Anbieters aus Gibraltar, Ronald Reichert. Der Anwalt der Westdeutschen Lotteriegesellschaft, Manfred Hecker, hielt dagegen: In Schleswig-Holstein könne nur eine lokale Erlaubnis erteilt werden. "Kann das dazu führen, dass die Ziele der Gesetzgebung in den restlichen 15 Bundesländern konterkariert werden?" Der BGH will sich für seine Entscheidung Zeit nehmen: Ein Verkündungstermin wurde für den 24. Januar 2013 bestimmt (Az. I ZR 171/10). (dpa) / (axk)


View the original article here