Dienstag, 8. Januar 2013

Regulierer stellt Szenarien für Frequenzvergabe vor

Die Bundesnetzagentur hat am Freitag in Berlin verschiedene Szenarien für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen vorgestellt. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den derzeit von den vier deutschen Netzbetreibern genutzten Frequenzen im 900-MHz- und 1,8-GHz-Band, deren Zuteilung bis Ende 2016 befristet ist. Die Regulierungsbehörde stellt insgesamt vier Szenarien (PDF-Datei) zur Debatte, zu denen interessierte Parteien nun bis Ende Januar 2013 Stellung nehmen können.

Die Bundesnetzagentur möchte auch im Interesse der Netzbetreiber die Frequenznutzung über die aktuellen Fristen hinaus rechtzeitig regeln und hatte dazu bereits im Sommer 2011 begonnen, den Frequenzbedarf der Branche zu ermitteln und die Eckpunkte für eine künftige Vergabe zu markieren. Die historisch gewachsenen unterschiedlichen Ablauffristen der Lizenzen machen das nicht einfacher.

Die Lizenzen für GSM-Frequenzen ("D-Netz", "E-Netz") waren den Netzbetreibern 1990 für 20 Jahre zugeteilt und 2007 vorzeitig bis 2016 verlängert worden. Die in der spektakulären UMTS-Auktion im Jahr 2000 für knapp 100 Milliarden D-Mark versteigerten Frequenzen im 2-GHz-Band sind bis Ende 2020 befristet.


Die Bundesnetzagentur will den deutschen Luftraum neu regeln.
Bild: dpa Weiteres Spektrum im 1800-MHz-Band hatte die Bundesnetzagentur im Jahr 2010 zusammen mit der "Digitalen Dividende" und sowie den zwischenzeitlich von Quam und Mobilcom zurückgegebenen UMTS-Frequenzen versteigert. Diese Lizenzen, die nur noch knapp viereinhalb Milliarden Euro für die Staatskasse brachten, laufen Ende 2025 ab. Dazu kommt Spektrum mit unterschiedlichen Befristungen in den Bändern 450, 800, 2600, 3500 und 3500 MHz.

Die Vorschläge reichen von der Verlängerung der bestehenden Zuteilungen bei 900 und 1800 MHz über zwei Vergabevarianten bis zu einer Vergabe sämtlicher relevanter Frequenzen in einem großen Verfahren 2025. Für letzteres Szenario müssten die je nach Frequenzbereich unterschiedlichen Ablaufzeiten der Zuteilungen zunächst verlängert werden, um alle Frequenzen dann in einem Verfahren vergeben zu können.

Für eine Neuvergabe schlägt die Regulierungsbehörde zwei Varianten vor: Einmal nur die Neuvergabe der bald ablaufenden GSM-Frequenzen, dann die Vergabe des GSM-Spektrums zusammen mit Frequenzen, "die in absehbarer Zeit verfügbar werden" – zum Beispiel das 2020 ablaufende UMTS-Spektrum sowie die ein Jahr später fällig werdenden Frequenzen im 3,5 GHZ-Band.

"Mit den heute vorgestellten Szenarien wollen wir frühestmöglich die Bereitstellung der Frequenzen klären", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Der Chefregulierer hat dabei offenbar einen Favoriten: "Insbesondere die Möglichkeiten, die GSM-Frequenzen zusammen mit anderen Frequenzen, wie zum Beispiel den im Jahr 2020 auslaufenden UMTS-Frequenzen, zu vergeben, gilt es dabei zu prüfen."


Jochen Homann, Chefregulierer.
Bild: Bundesnetzagentur "Die stark wachsende Nachfrage nach mobilem Breitband führt zu einem entsprechend hohen Frequenzbedarf", konstatiert der Behördenchef. Das heißt: Bei den Frequenzen ist die Nachfrage mal wieder stärker ist als das Angebot. Für die Vergabe des begehrten Gutes kann das bedeuten, dass es wieder eine große Versteigerung geben wird – was Branchenvertretern den Schweiß auf die Stirn treibt.

"Mit einer Entscheidung die Frequenzen zu versteigern, würde im Gesamtmarkt nicht nur eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstehen – es würde auch die Planungssicherheit der bisherigen Frequenznutzer zerstört", meint der Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, Jürgen Grützner. Das gehe zu Lasten weiterer Investitionen in Datennetze. "Eine Auktion würde damit auch den Breitbandstrategien von Bund und Ländern völlig zuwiderlaufen."

Wenn keine Frequenzknappheit bestehe, könne die Bundesnetzagentur Frequenzen auch per Einzelzuteilung vergeben, argumentiert der VATM. Die sei aber nach bisherigen Erkenntnissen hinsichtlich der vier Netzbetreiber nicht festzustellen. Mit einer weiteren Anhörung ziehe der Regulierer das Verfahren zudem in die Länge. Grützner vermutet politischen Druck, "eine Auktion zur Einnahmenmaximierung durchzuführen".

Der VATM appelliert an die Regulierungsbehörde, die bisherigen GSM-Lizenzen "den bisherigen Nutzern, die ihre Leistungsfähigkeit am kapitalintensiven deutschen Mobilfunkmarkt über zwei Jahrzehnte bewiesen haben, für einen angemessenen Zeitraum" und "zu den bestehenden Bedingungen" weiter zuzuteilen. (vbr)


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