Mittwoch, 2. Januar 2013

Wikileaks-Prozess: Bradley Manning bietet Teilgeständnis an

Der als Wikileaks-Informant beschuldigte Bradley Manning hat bei einer Gerichtsanhörung offenbar ein Teilgeständnis angeboten. Wie sein Anwalt David E. Coombs in einem Blogbeitrag klarstellte, handelt es dabei nicht um ein volles Eingeständnis der Manning zur Last gelegten Vergehen. Vielmehr wolle er nur für einige weniger schwere Verstöße die Verantwortung übernehmen, wobei Coombs keine genauen Vergehen benannte.

Ein solches Teilgeständnis, im US-Recht als „pleading by exceptions and substitutions“ bekannt, erlaube es, kleinere Taten einzugestehen, ohne sich in allen Klagepunkten schuldig zu bekennen. Hinter dem Vorschlag stehe keine konkrete Abmachung mit der US-Regierung, wie der Anwalt betonte. Der zuständigen Richterin Denise Lind obliegt es nun, das teilweise Eingeständnis zu akzeptieren oder zurückzuweisen. Auch wenn sie das Angebot akzeptieren würde, könnte die US-Regierung auf Klägerseite dagegen Widerspruch einlegen.

Wie das Bradley Manning Support Network berichtet, könnte sich das Teilgeständnis auf die Weitergabe militärischer Informationen beziehen. Auch der den Prozess begleitende Blogger Kevin Gosztola geht davon aus, dass Manning mit seiner Eingabe die Bereitschaft signalisiert, die Übergabe von Informationen an Wikileaks einzugestehen. Ein solches akzeptiertes Teilgeständnis könnte die für Februar 2013 angesetzte Verhandlung beschleunigen und den Strafrahmen mildern. Der schwerwiegende Vorwurf der „Unterstützung des Feindes“, lautet Gosztolas Einschätzung, stünde jedoch auch dann immer noch im Raum.

Dem Obergefreiten der US-Armee wird zur Last gelegt, während seiner Stationierung im Irak die Internet-Plattform Wikileaks mit 700.000 größtenteils geheimen Dokumenten versorgt zu haben. Insgesamt werden Manning 22 Verstöße gegen Militärgesetze vorgeworfen, die im Februar erstmals verlesen wurden. So soll er mit seinen Handeln unter anderem Kameraden gefährdet haben. Am schwersten wiegt die Anschuldigung, “den Feind unterstützt“ zu haben – dieses Vergehen kann mit der Todesstrafe geahndet werden. Die Ankläger gehen allerdings nicht so weit: Manning droht maximal lebenslange Haft. Im April war Mannings Verteidigung mit dem Antrag gescheitert, diesen Klagepunkt fallenzulassen. (axk)


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