Freitag, 4. Januar 2013

Apple lässt sich Rechteck mit abgerundeten Kanten schützen

Das US-Patent- und Markenamt hat Apple ein weiteres Geschmacksmuster zugesprochen, das ein spezifisches Formelement eines tragbaren Gerätes mit Bildschirm ("Portable Display Device") schützt. Im Unterschied zu dem bisherigen Designschutz rund um den Formfaktor des iPads lässt das am 6. November erteilte Geschmacksmuster mit der Nummer D670,286 sämtliche iPad-Elemente unberücksichtigt bis auf die Außenkante der Vorderseite – ein Rechteck mit abgerundeten Ecken.


Das Geschmacksmuster schützt nur die Kante der Vorderseite Vergrößern

Ob Apple das neue Geschmacksmuster in einer der unzähligen Patentstreitigkeiten gegen Android-Hersteller einsetzen will, bleibt offen – bei einem derart weit gefassten Patent könne die Gegenseite leicht auf Ungültigkeit pochen, meint The Verge. Mit einem noch aus Prä-iPad-Zeiten stammenden Geschmacksmuster zu einem Apple-Tablet-Prototypen war Apple allerdings vor einzelnen Gerichten erfolgreich und konnte damit unter anderem das Verkaufsverbot das Galaxy Tab 10.1 in Deutschland erwirken.

Britische Richter haben dies hingegen anders beurteilt und Apple dazu verpflichtet, einen Hinweis auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, dass Samsung das Geschmacksmuster mit seiner Galaxy-Tab-Reihe in Großbritannien nicht verletzt. (lbe)


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