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Mittwoch, 26. Dezember 2012

Apple vs. Google: Zweiter Patentprozess geplatzt

Eine Klage Apples gegen die Google-Tochter Motorola Mobility endete vor dem US-Bundesbezirksgericht in Nord-Wisconsin mit einer Niederlage für den iPhone-Hersteller. Richterin Barbara Crabb wies seine Klage zu standardrelevanten Patenten am Tag des geplanten Prozessbeginns ohne Verhandlung ab. Der Zusatz with prejudice verhindert zudem, dass Apple seine Klage erneut einreicht. Das Unternehmen wollte Motorola gerichtlich zum Abschluss eines Lizenzvertrages für standardrelevante Patente zwingen, die WLAN- und Mobilfunktechniken schützen. Gegen die Entscheidung bleibt nur die Berufung vor der nächsten Instanz.

Vorangegangen war der im März 2011 eingereichten Klage eine Beschwerde Motorolas gegen Apple vor der Internationalen Handelskommission (ITC) der USA wegen Verletzung von sechs Patenten. Für zwei davon stellte die ITC ihre Untersuchungen ein, drei andere erklärte sie im August 2012 für nicht verletzt. Das letzte wird weiterhin geprüft. Es ist nicht standardrelevant.

Motorola hatte Lizenzgebühren von 2,25 Prozent des Umsatzes gefordert, den Apple mit den betroffenen Geräten erzielt. Apple seinerseits hatte kurz vor Prozessbeginn maximal einen US-Dollar pro Gerät angeboten und klargemacht, dass es ein darüber hinausgehendes Urteil nicht akzeptieren werde. Motorolas Forderung summiert sich auf etwa zwei Milliarden Dollar, Apples Angebot hingegen auf weniger als 100 Millionen.

Gegenüber den zuständigen Standardisierungsgremien hat sich die Google-Tochter verpflichtet, ihre standardrelevanten Patente zu FRAND-Bedingungen (Fair, reasonable and non-discriminatory) zu lizenzieren. Bislang konnten sich Apple und Motorola jedoch nicht über die Vertragsbedingungen einigen.

Bereits im Juni 2012 hatte Richter Richard Posner einen Patentprozess zwischen Apple und Motorola ohne Entscheidung with prejudice eingestellt. Er begründete das damit, Apple habe nicht darlegen können, dass dem Konzern ein Schaden entstanden sei. Motorola hingegen hätte Apple für sein angeblich verletztes Patent ohnehin eine FRAND-Lizenz gewähren müssen. (ck)


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Samstag, 28. April 2012

Oracles Patentprozess gegen Google beginnt

Im August 2010 reichte Oracle Klage gegen Google ein: Der Internetkonzern habe mit seinem mobilen Betriebssystem Android sieben Patente verletzt, die durch die Übernahme von Sun Microsystems in Oracles Besitz übergegangen waren. Heute beginnt der Geschworenenprozess im Bundesgericht von Nordkalifornien.

Von den anfangs angeführten sieben Patenten sind nur noch zwei übriggeblieben. Eines davon (6,061,520) ist inzwischen unstrittig und vom US-Patentamt (USPTO) bestätigt. Das andere (RE38104) hat die Behörde ebenso wie die fünf übrigen für ungültig erklärt. Bei dreien davon, deren Ungültigkeit noch nicht endgültig entschieden ist, hat Oracle selbst vor kurzem auf eine weitere Verfolgung in diesem Prozess verzichtet.

Gegen den Widerruf des vom Java-Vater James Gosling eingereichten Patents RE38104 kann Oracle noch vorgehen, und das USPTO räumte am 13. April eine Verlängerung der Einspruchsfrist um weitere vier Wochen bis zum 16. Mai ein. Dem Unternehmen dürfte gerade an diesem Patent viel liegen, da es bereits 1994 erteilt wurde und Ende 2012 ausläuft.

Bei der Klage geht es sowohl um entgangene und zukünftige Lizenzzahlungen für die Patente als auch um die Frage, ob Google Oracles Urheberrecht an Java-APIs verletzt hat. Wichtig für die Höhe des Schadenersatzes ist unter anderem, ob Google vorsätzlich gegen die Patente verstoßen hat.

Als Beleg führt Oracle eine Mail von Tim Lindholm an, in der der ehemalige Sun-Angestellte sich gegenüber Andy Rubin, bei Google für die Android-Entwicklung verantwortlich, dafür ausgesprochen hatte, mit Sun über eine Java-Lizenz zu verhandeln. Anfang des Jahres war Google mit dem Versuch gescheitert, diese Mail aus dem Prozess herauszuhalten. Kommen die Geschworenen zu der Überzeugung, dass Google bewusst Oracles Patente verletzt hat, würde sich der Schadenersatz verdreifachen.

Von den anfangs kolportierten 6 Milliarden US-Dollar ist er aber inzwischen weit entfernt. Oracles Experte Iain Cockburn musste drei Gutachten zum entstandenen Schaden erstellen, weil die ersten beiden dem zuständigen Richter William Alsup überzogen erschienen. Das zweite erboste ihn derart, dass er von "astronomischen Zahlen" sprach und den Beginn des Prozesses von einer korrigierten Expertise abhängig machte. Während Cockburn für die Lizenzen inzwischen nur noch um die 100 Millionen US-Dollar veranschlagen dürfte, ist noch offen, was Oracle für die behaupteten Copyright-Verletzungen verlangt. Neben den Gutachtern der beiden Parteien hat das Gericht einen eigenen Schadenersatzexperten benannt. (ck)


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