Sonntag, 14. Oktober 2012

AK Vorrat ruft zum Protest gegen Vorratsdatenspeicherung auf

Am 15. Oktober soll im Petitionsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung stattfinden, die sich unter anderem mit einem Begehren gegen die Vorratsdatenspeicherung befasst. Im Vorfeld ruft die Initiative AK Vorrat zu bundesweiten Protesten auf. Unter dem Motto "Rote Karte für die Vorratsdatenspeicherung" sind laut Mitteilung der Aktivisten für Samstag, den 13. Oktober Aktionen in rund 20 Städten geplant. Am Tag der Anhörung soll zudem eine Kundgebung vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin stattfinden, in dem der Ausschuss tagt.

Die August 2011 eingereichte E-Petition, die auf das AK-Vorrat-Mitglied Kai-Uwe Steffens zurückgeht, konnte bereits im September 2011 die Marke von 50.000 Mitunterzeichnern überschreiten, ab der der Petitionsausschuss zur einer öffentlichen Anhörung zur Sache verpflichtet ist. AK-Vorrat-Mitglied padeluun erklärte dazu: "Die Bundesregierung muss sich nun auch auf EU-Ebene mit Nachdruck für die Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen"

Aktuell schwelt noch der politische Streit um die Umsetzung europäischer Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung. Ende September hatte die Bundesregierung auf die Klage, die die EU-Kommission gegen sie angestrengt hatte, mit der Forderung geantwortet, das Verfahren abzuschmettern. Mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) habe die Kommission ihre Kompetenzen "in mehrfacher Hinsicht" überschritten, hieß es in der federführend vom Bundeswirtschaftsministerium verfassten Antwort.

Die EU-Kommission hatte die Klage vorm EuGH im Mai 2012 eingereicht, weil Berlin die 2006 erlassene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung immer noch nicht in nationale Gesetzgebung umgesetzt habe. Das 2008 dazu in Kraft getretene deutsche Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 als verfassungswidrig erklärt. Erneute Umsetzungen waren bislang am Widerstand der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gescheitert, die andere Lösungen wie das "Quick Freeze"-Verfahren bevorzugt. Die EU-Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung verpflichtet die Mitgliedsländer unter anderem, Telekommunikationsdaten für die Dauer von sechs Monaten zu speichern.

Derzeit läuft auch noch die 2010 eingelegte Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland, die der Irish High Court an den EuGH weitergereicht hat. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob die Richtlinie gegen die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und damit ungültig ist. Sollten das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union so entscheiden, wäre der Brüsseler Feldzug gegen Berlin gegenstandslos. (axk)


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