Dienstag, 23. Oktober 2012

"UFO-Hacker" wird nicht an die USA ausgeliefert

Der wegen verschiedener Einbrüche in Computersysteme von US-Regierungsbehörden angeklagte britische Staatsbürger Gary McKinnon wird nicht an die USA ausgeliefert. Die britische Innenministerin Theresa May hat ein Auslieferungsbegehren der US-Justiz am Dienstag endgültig abgewiesen. Der als "UFO-Hacker" bekannt gewordene McKinnon, bei dem 2008 eine Form von Autismus diagnostiziert worden war, sei "ernsthaft erkrankt", sagte May am Mittag im Unterhaus des britischen Parlaments.


Innenministerin Theresa May am Dienstag im britischen Unterhaus. Vergrößern Eine Auslieferung stelle eine Gefahr für sein Leben und damit eine Beeinträchtigung seiner Menschenrechte dar, begründete die Innenministerin ihre Entscheidung. Jetzt müsse die britische Justiz entscheiden, ob es Grundlage für eine Anklage und einen Prozess in Großbritannien gebe.

Die USA werfen McKinnon vor, 2001 und 2002 in Computer von Regierungseinrichtungen und des Militärs eingedrungen zu sein. Der Beschuldigte hat eingeräumt, sich Zugang zu Computern etwa der NASA, des Pentagon und der US-Army verschafft zu haben, um nach Informationen über UFOs zu suchen. Während McKinnon nur neugierig gewesen sein will, verfolgen die US-Ankläger den "größten Militärcomputer-Hack aller Zeiten".

Im Herbst 2002 hatte die Staatsanwaltschaft im US-Bundesstaat Virginia Anklage gegen den Schotten erhoben. Seither betreibt die US-Justiz die Auslieferung des mittlerweile 46-Jährigen. Grundlage des Auslieferungsersuchens ist ein Anti-Terror-Abkommen zwischen Großbritannien und den USA und ein von der Labour-Regierung Tony Blairs Anfang 2004 geändertes Gesetz, das die Auslieferung britischer Staatsbürger erleichtert.


Gary McKinnon mit Mutter Janis Sharp bei einer Pressekonferenz im Januar. Vergrößern
Bild: freegary.co.uk Seit nunmehr zehn Jahren haben McKinnons Anwälte versucht, die Auslieferung zu verhindern und einen Prozess in Großbritannien zu erreichen. Dabei hat die Verteidigung jedes erdenkliche Rechtsmittel genutzt, um die zeitweise unmittelbar drohende Auslieferung des Schotten in letzter Minute abzuwenden. Der Fall hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ebenso beschäftigt wie mehrfach die höchsten britischen Gerichte. McKinnon droht im Falle einer Verurteilung in den Vereinigten Staaten eine sehr lange Haftstrafe.

Das britische Innenministerium hat formal bei Auslieferungen das letzte Wort, kann einem rechtmäßigen Auslieferungsersuchen aber nur unter bestimmten Bedingungen widersprechen – etwa wenn Menschenrechte verletzt werden. Mays Amtsvorgänger Alan Johnson, Innenminister unter Labour-Premier Gordon Brown, hatte die Auslieferung genehmigt. Mit dem Regierungswechsel waren die Chancen für McKinnon wieder gestiegen.

May hatte zuletzt der Auslieferung des 23-jährigen Richard O'Dwyer an die USA zugestimmt. Dem ehemaligen Betreiber der Website "TVShack" werden dort Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Im Januar hatte ein Gericht in der ersten Instanz den Weg für die Auslieferung frei gemacht. O'Dwyer stehen noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung offen. (vbr)


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