Mittwoch, 26. Dezember 2012

Piraten wollen Gesetzentwurf zum Zugriff auf Telekommunikationsdaten stoppen

Der im Oktober von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zur Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses stellt die Piraten Schleswig-Holsteins nicht zufrieden. Sie haben in dem dortigen Landtag einen Antrag gestellt, den Gesetzentwurf abzulehnen und im Bundesrat ein Veto einzulegen. Für den Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer ist der Gesetzentwurf verfassungswidrig. "Medizinische, psychologische oder juristische Beratung, Presseinformanten, Whistleblower und politische Aktivisten brauchen anonyme Kommunikationskanäle im Netz. Die Landesregierungen müssen deshalb im Bundesrat dafür sorgen, dass Internetnutzer künftig nur noch nur mit richterlicher Genehmigung und nur zur Verfolgung erheblicher Straftaten sowie zum Schutz vor konkreten Gefahren identifiziert werden dürfen."

Breyer gehört zu jenen, die durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die Neuregelung des seit 2004 geltenden Telekommunikationsgesetzes erst nötig gemacht haben. Internet-Unternehmen hatten sich seinerzeit gegen die Auflage gewandt, Überwachungsschnittstellen ohne Entschädigung auf eigene Kosten vorhalten zu müssen. Breyer hielt es für "grob unverhältnismäßig", persönliche Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat zu speichern, nur weil ein Bruchteil dieser Daten einmal nützlich sein könnte. Nun fordert seine Fraktion einen Richtervorbehalt für die Identifizierung von Internet-Nutzern und eine Benachrichtigung der Betroffenen von Datenabfragen. Die Datenauslieferung müsse auf begründete Einzelfälle beschränkt werden und die geplante elektronische Auskunftsschnittstelle nicht eingeführt werden.

Im Oktober einigte sich die Regierung auf einen Entwurf, in dem unter anderem erstmals geregelt ist, dass auch dynamische IP-Adressen erfasst werden sollen. Provider dürfen die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen und müssen die Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben. Die Auskunftspflicht soll auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gelten, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird.

Provider sehen den Entwurf kritisch. Angesichts dessen, dass in das Fernmeldegeheimnis eingegriffen werde, seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, hieß es aus der Branche. Einerseits sei die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar, andererseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden. (anw)


View the original article here

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen