Mittwoch, 19. Dezember 2012

FSFE: Gewährleistung auch bei gerooteten Smartphones

Laut der Free Software Foundation Europe erlischt die Gewährleistung für ein Smartphone nicht, wenn es der Anwender rootet oder eine andere Software, etwa ein Custom ROM, darauf installiert. Die einschlägigen EU-Verordnungen würden nur dann eine Verweigerung der gesetzlichen Gewährleistung zulassen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Gerätedefekt durch das Rooten oder Flashen verursacht würde. Das sei jedoch nur in Ausnahmefällen gegeben, argumentieren der Anwalt Carlo Piana und Matija Šuklje vom juristischen Team der FSFE in einem gemeinsamen Artikel.

Laut EU-Recht haben Verbraucher bei einen Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufs, wenn an einem Gerät ohne ersichtlichen Grund ein Schaden auftritt. Für diese gesetzlich garantierte Gewährleistung muss der Händler eintreten. Nahezu alle Gerätehersteller bieten darüber hinaus eine freiwillige Garantie, deren Bedingungen jedoch der Hersteller festlegen kann. (odi)


View the original article here

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen