Sonntag, 30. Dezember 2012

Hood.de verklagt Amazon wegen "Preisvorschriften"

Händler, die Amazons Marketplace als Verkaufsplattform für ihre Waren nutzen, müssen sich mit rigiden Vorschriften des Onlinehandelshauses abfinden. Amazon gibt seinen "Partnern" nicht nur erweiterte Rückgaberichtlinien vor – wie ein aktueller Fall zeigt –, sondern diktiert den Marketplace-Händlern auch Mindestpreise, wenn sie noch auf anderen Kanälen im Internet Waren anbieten, etwa auf ihrer eigenen Webseite oder Onlinemarktplätzen wie Hood.de.

Die sogenannte "Preisparitätsklausel" soll aus Sicht von Amazon verhindern, dass der Marketplace sozusagen "hausinterne" Preiskonkurrenz bekommt. Konkret heißt es darin: "Demzufolge verlangen wir von Verkäufern, die ihre Artikel auf Amazon.de anbieten möchten, dass sie auf Amazon keinen höheren Preis verlangen als sie ihren Kunden auf anderen Verkaufsplattformen berechnen." Nach Einschätzung von Ryan Hood, Gründer und Geschäftsführer von Hood.de, behindert Amazon damit aber die freie Preisgestaltung im Internet – deswegen hat er Klage eingereicht.

Das Landgericht Köln soll nun die Frage klären, ob Amazons Preisparitätsklausel den freien Wettbewerb behindert. Denn Marketplace-Händler müssen für den Verkauf auf der Plattform derzeit in der Regel Gebühren zwischen 7 und 35 Prozent an Amazon abführen. In anderen Verkaufskanälen wie beispielsweise dem Onlinemarktplatz Hood.de, der keine vergleichbar hohen Provisionen erhebt, könnten die Händler die gleichen Waren mit einem entsprechenden Preisvorteil für den Kunden anbieten.

"Bei einem Verstoß gegen die Preisparitätsklausel droht dem jeweiligen Händler aber der Ausschluss vom Amazon-Marketplace", erläutert Hood. Die herausragende Marktstellung und Reichweite der Amazon-Plattform macht sie für viele Händler dennoch höchst attraktiv, mit der Folge, dass sich Händler immer wieder dazu entscheiden, alternative Online-Plattformen gar nicht zu nutzen, wie Hood ergänzt.

In der Praxis führt die von Amazon durchgesetzte Preisparität zu einer faktischen Mindestpreisfestsetzung in allen anderen Vertriebskanälen, lautet die Einschätzung von Rechtsanwalt Stephan Bücker, der die Hood Media GmbH in dem Verfahren gegen Amazon betreut. "Aus unserer Sicht widerspricht die Preisparität geltendem Kartellrecht und ist auch aus lauterkeitsrechtlicher Sicht unzulässig", führt der Anwalt der Kanzlei Dettmeier Rechtsanwälte weiter aus. Es komme zu einer unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs. Amazons marktbeherrschende Stellung ist so betrachtet durchaus auch ein Fall für das Bundeskartellamt. (map)


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