Samstag, 27. Oktober 2012
Navigations-System Galileo: Zwei weitere Satelliten im Orbit
Unternehmen will Patente von Intellectual Ventures aufdecken
Das kalifornische Unternehmen IP Checkups hat sich Intellectual Ventures vorgeknöpft. Es will sämtliche von dem Patentverwerter gehaltene Patente der vergangenen fünf Jahre offenlegen. Dazu hat IP Checkups das Projekt "Case IV thicket" ins Leben gerufen. Dabei soll die Datenbank des US-amerikanischen Patent- und Markenamtes durchforstet und alle Patente in einer offen zugänglichen Datenbank dargelegt werden.
Intellectual Ventures wurde vor zwölf Jahren vom ehemaligen Microsoft-CTO Nathan Myhrvold ins Leben gerufen. Das Unternehmen hält rund 40.000 Patente. Es sei für alle von Vorteil, wenn potenziell als juristische Waffen nutzbare Patentansprüche unter einem Dach versammelt und Lizenzen aus einer Hand vergeben werden könnten, sagte Myhrvold 2008 in einem Interview.
Für IP Checkups aber ist das Portfolio nicht so leicht durchschaubar, zumal auch gut tausend Strohfirmen im Spiel seien, die 8000 der Patente hielten. Diese sollen ausfindig gemacht werden und ebenfalls in die Datenbank PatentCam einfließen. Die auf 80.000 US-Dollar taxierten Kosten für das Projekt sollen über Schwarmfinanzierung (Crowdfundig) hereinkommen. Bisher haben sich elf Geldgeber gefunden, die 1255 US-Dollar investieren wollen.
Intellectual Ventures entwickle, halte und kaufe Patente, lasse diese aber nicht in Produkte einfließen, argumentiert IP Checkups. Die Kosten für Forschung und Entwicklung seien daher vergleichsweise niedrig. Intellectual Ventures verdiene sein Geld mit der Lizenzierung von Patenten und mit Klagen. Da es keine Produkte am Markt habe, hielten sich die Risiken von Gegenklagen in Grenzen. Und da niemand das Portfolio des Patentverwerters durchschaue, könne sich auch niemand sicher sein, von einer Klage verschont zu werden. Das will IP Checkups ändern.
Die Firma legt wert darauf, keine Anwaltskanzlei zu sein. Vielmehr sei das 2004 gegründete IP Checkups ein Forschungs- und Beratungsunternehmen in Sachen Patente. Intellectual Ventures fiel zuletzt einer größeren Öffentlichkeit als das Unternehmen auf, das vom US-Patentamt ein Patent auf ein DRM-System für 3D-Druck zugesprochen bekam. (anw)
Schaar: Verknüpfung von Nutzerdaten verschiedener Google-Dienste inakzeptabel
Mozilla versüßt JavaScript
JavaScript-Entwicklern soll die Arbeit mit Makros durch Mozillas sweet.js erleichtert werden. Um die Interaktion zwischen Makros und normalem Code zu verhindern, erweitert das Projekt JavaScript um sogenannte Hygienic Makros, wie sie bereits in Sprachen wie Rust und Scheme vorhanden sind. Auf diese Weise sollen aus C-Sprachen bekannte Probleme verhindert werden, beispielsweise die Nutzung bereits belegter Variablen durch Makros.
Generell lässt sich JavaScript durch Makros auch eigenen Bedürfnissen anpassen, wie ein Beispiel auf der Projektseite zeigt:
macro def {case $name:ident $params $body => {
function $name $params $body
}
}
Hier wird der Funktionsbezeichner function durch das kürzere def ersetzt, sodass der mitgelieferte sweet.js-Compiler den folgenden Aufruf
def sweet(a) {console.log("Macros are sweet!");
}
in eine gewöhnliche Funktion umwandeln und so für JavaScript-Laufzeitumgebungen lesbar machen könnte.
Der Quellcode des Compilers ist auf Github verfügbar; sweet.js nutzt Node.js. Da das Projekt noch in den Kinderschuhen steckt, ist mit Bugs zu rechnen. (jul)
ZTE rechnet mit schwerem Verlust
EuGH entscheidet über Fingerabdrücke in Reisepässen
Deutsche und niederländische Gerichte haben dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die umstrittene Brüsseler Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässe von 2004 gültig und mit einschlägigen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre der EU-Bürger vereinbar ist. Zum einen hat sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an das oberste EU-Gericht gewandt, nachdem der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz dort 2007 gegen die Aufnahme von Fingerabdrücken in den elektronischen Reisepass geklagt hatte. Der Jurist sieht vor allem sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Die Gelsenkirchener Richter selbst schätzen die 2007 ins Passgesetz aufgenommene Anforderung als "schwere Datenschutzverletzung" ein. Die Maßnahme bestehe den Verhältnismäßigkeitstest nicht, demzufolge sie angemessen, nötig und zweckmäßig sein müsse. Die Erkennungsfehler bei Grenzkontrollen seien hoch, begründen die Verwaltungsjuristen ihre Position. Ein weiteres Problem stelle die begrenzte Haltbarkeit der RFID-Chips dar, auf denen die biometrischen Merkmale gespeichert werden. Zudem stünden die Funketiketten im Verdacht, vergleichsweise einfach von Unbefugten ausgelesen werden zu können. Insgesamt taugten die E-Pässe nur beschränkt dazu, terroristische Angriffe zu verhindern. Parallel laufen noch Verfassungsbeschwerden gegen die Auflage.
Der oberste holländische Verwaltungsgerichtshof ist in der Sache jetzt ebenfalls an den EuGH herangetreten. Vier niederländische Bürger hatten zuvor den Rechtsweg beschritten, wie mehrere Bürgerrechtsorganisationen melden. Weil sie sich weigerten, Fingerabdrücke abnehmen zu lassen, hatten die Behörden ihnen keine Personaldokumente ausstellen wollen. Der niederländische Staatsrat ist der Ansicht, dass das Ziel der Maßnahme nicht den Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen aufwiege.
Derzeit berät das Parlament in Den Haag über einen Regierungsvorstoß, wonach in Ausweisen keine Fingerabdrücke mehr gespeichert werden sollen. Andere Länder setzen weiter auf den Aufbau zentraler Register: So nahmen die Vereinigten Arabischen Emirate gerade für sich in Anspruch, mit über 103 Millionen digitalen Fingerabdrücken und über 15 Millionen Gesichtsabbildern die weltweit größte biometrische Datenbank erstellt zu haben. Damit wollen sie offiziell in das Verzeichnis der World Record Academy aufgenommen werden, da das bekanntere Guiness Buch der Rekorde keine entsprechende Kategorie enthalte. (Stefan Krempl) / (vbr)
Freitag, 26. Oktober 2012
Einfache Programmiersprache für Social-Media-Anwendungen
Jemanden als Freund auf Facebook zu bestätigen oder eine Kurznachricht auf Twitter abzusetzen, schafft eigentlich jeder. Doch nur Spezialisten können den Code für solche Social-Media-Anwendungen schreiben. Eine Gruppe um Sep Kamvar vom MIT Media Lab will das ändern, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe: Eine von ihnen entwickelte Programmiersprache namens "Dog" soll Nutzern eine einfache und intuitive Möglichkeit geben, selbst Apps mit sozialen Interaktionen im Web zu programmieren.
Auslöser für die Arbeit war Kamvars eigene Frustration mit etablierten Programmiersprachen wie Java. Was in Alltagssprache leicht zu beschreiben ist, gerät im Code zu einem intellektuellen Herausforderung, will man die Speicherung von Daten oder die Implementierung von Datenprotokollen korrekt programmieren. "Den Code muss ich auf einer niedrigeren Abstraktionsebene schreiben als meine eigene Vorstellung der Anwendung", sagt Kamvar. "Wäre es nicht sinnvoll, eine Programmiersprache zu entwickeln, in der ich auf demselben Abstraktionsniveau, auf dem ich denke, programmieren kann?"
Kamvar machte sich an die Arbeit. Zuerst definierte er typische Aufgaben, die Social-Media-Anwendungen bewältigen sollen, etwa Nutzer zu identifizieren. Hierfür schuf er einen einfachen Datentyp, den die Programmiersprache genauso leicht ausmachen kann wie andere Sprachen Buchstabenketten oder ganze Zahlen.
Gemeinsam mit seinen Studenten hat Kamvar im vergangenen Jahr einen Compiler für Dog geschrieben. Diese Software sorgt dafür, dass Code in abstrakteren Programmiersprachen in die grundlegenden Befehle übersetzt wird, die der Computer versteht. Unter den ersten Demo-Programmen sind ein Twitter-artiger Nachrichtendienst und die Lernplattform "Karma", die Nutzer in ihrem eigenen sozialen Netzwerk einsetzen können.
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