Sonntag, 29. April 2012

App verwandelt Gegenstände in drehbare 360-Grad-Ansichten

Arqball Spin heißt eine kostenlose iOS-App, mit der sich drehbare 360°-Ansichten von kleineren Gegenständen erstellen lassen sollen. Diese kann man anschließend bearbeiten, um die Aufnahmeachse drehen und im Netz veröffentlichen, verspricht der Hersteller. Für die Reproduktion mittels 3D-Drucker sind die 3D-Spins nicht geeignet.

Zum Erstellen des 360°-Abbildes wird das Objekt mit der iPhone-, iPod- oder Pad-Kamera während einer kompletten Umdrehung abgefilmt. Aus den Einzelbildern berechnet die Anwendung dann erstaunlich flott eine interaktive Grafik. Die kurze Bearbeitungszeit, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit des vermeintlichen 3D-Objekts im virtuellen Raum sowie der fest vorgegebene Blickwinkel lassen bezweifeln, dass es sich hierbei um echte 3D-Modelle handelt. Vielmehr ähnelt die Technik dem von Apple genutzten Verfahren in QuickTime VR. Auch hierbei werden aus Einzelbildern Objekte gerendert, die sich im virtuellen Raum drehen lassen und in die hingeingezoomt werden kann – eine echtes 3D-Modell wird dabei allerdings nicht erzeugt.

Die Ergebnisse lassen sich in Argball Spin bearbeiten, Helligkeit, Kontrast und Sättigung mittels Schieberegler optimieren. Beschriftungen in der Grafik sollen demnächst ebenfalls möglich sein. Exportieren kann man die Dateien derzeit nur auf die eigens dafür eingerichtete Webseite, was einen entsprechenden Account erfordert. Fünf Grafiken darf jeder Anwender gratis hochladen, gegen einen Monatsbeitrag von 9,95 US-Dollar ist der Upload von 100 Modellen erlaubt. Wie man die dort veröffentlichten 3D-Spins auf seiner eigenen Webseite einbindet, erklären die Entwickler in ihrem Blog.


Demonstrations-Video des Herstellers.

Da die Qualität des 3D-Spins maßgeblich von der Deckungsgenauigkeit der Einzelaufnahmen abhängt, empfehlen die Entwickler den Einsatz eines Drehtellers. Dieser sollte für eine Umdrehung genau 20 Sekunden benötigen. Durch den Einsatz des Drehtellers wird eine Kreisbewegung simuliert, die man mit dem Aufnahmegerät um das Objekt herum beschreiben müsste, was schwerer zu bewerkstelligen ist. Beim Ausprobieren ohne Drehteller gelang es uns, auf diese etwas aufwendige Art 3D-Spins zu erstellen. Allerdings war das Ergebnis qualitativ weit von der Demonstration des Entwicklers entfernt.


Arqball Spin filmt ein Objekt während einer kompletten Umdrehung ab und generiert daraus ein 3D-Modell, das sich um eine Achse drehen lässt. Ein Drehteller (3 RPM) ist hilfreich, aber nicht zwingend notwendig. Vergrößern
Bild: Arqball LLC

Arqball ist ein Start-up-Unternehmen, das "3D"-Visualisierungen für jedermann möglich machen möchte. Diese seien bislang weitgehend professionellen Fotografen vorbehalten gewesen, die dafür Ausrüstung im Wert mehrerer tausend US-Dollar benötigen. "Unser Ziel ist es, dies zu ändern, und wir brauchen Ihre Hilfe" schreiben die beiden Gründer und Informatik-Professoren der University of Virginia auf der Finanzierungsplattform Kickstarter. Dort versuchen sie, 40.000 US-Dollar einzusammeln, um einen geeigneten Drehteller produzieren zu können. (jra)


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Online-Speicher in der Consumer-Cloud: Google baut aus, Microsoft baut um

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Google erhöht Belohnung für kooperative Hacker

Google zahlt Sicherheitsforschern, die Lücken in Google-Diensten an das Unternehmen melden, ab sofort bis zu 20.000 US-Dollar. Zuvor hat der Suchmaschinenriese im Rahmen seines Vulnerability Reward Program maximal 3133,70 US-Dollar ausgezahlt. Nach wie vor behält sich Google vor, in Einzelfällen auch mehr zu zahlen. Die Höchstsumme zahlt Google, wenn es dem Forscher gelingt, eigenen Code auf einem Google-Server wie accounts.google.com auszuführen (Remote Code Execution).

10.000 US-Dollar zahlt Google für Lücken, durch die man beliebige SQL-Befehle in Server einschleusen kann (SQL-Injection). Für eine Lücke, durch die ein Angreifer die Authentifizierung umgehen oder persönliche Informationen abgreifen kann, sind ebenfalls 10.000 US-Dollar ausgeschrieben – allerdings nur, wenn sich diese auf einer Seite befindet, deren Adresse mit accounts.google.com beginnt.

Klafft die Lücke in anderen "hoch sensitiven Diensten" wie dem Bezahldienst Google Wallet, Google Mail oder Google Play (ehemals Google Market), zahlt das Unternehmen nur noch die Hälfte. Befindet sich die Lücke in einem anderen Google-Dienst, bringt sie noch 1,337 US-Dollar, in aufgekauften Diensten ist sie dem Unternehmen 500 US-Dollar wert; allerdings erst nach einer sechsmonatigen Schonfrist nach Übernahme. Die weiteren Details findet man direkt bei Google.

Google gibt an, eineinhalb Jahre, nachdem das Programm ins Leben gerufen wurde, insgesamt rund 460.000 US-Dollar an etwa 200 Personen ausgezahlt zu haben. Angesichts der möglichen Schadens, der womöglich durch die Lücken hätte entstehen können und der investierten Arbeitszeit der Sicherheitsexperten dürfte Google damit vergleichsweise günstig weggekommen sein.

Von über 1000 gemeldeten legitimen Schwachstellen, haben sich über 700 für eine Auszahlung qualifiziert. Rund die Hälfte der Lücken wurde nach Angaben von Google in Applikationen gefunden, die von 50 Unternehmen produziert wurden, die Google in der Vergangenheit übernommen hatte. (rei)


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Samsung überholt Panasonic bei Plasma-TVs

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aiCharts for Android Visualisiert Tabellen aus den Bereichen Technik, Mathematik und Business, die sich auf mobilen Geräten mit Android OS 1.5 oder höher anzeigen lassen ...

AgilePresenter Ermöglicht das Steuern von Präsentationen mit Hilfe von mobilen Geräten; nach Installation der Software auf dem Computer und Öffnen dessen URL im ...

Orbit Downloader Download-Manager, der neben klassischen FTP- und HTTP-Dateien auch Dateien von Filehosts wie rapidshare ...

IPTAM PBX Asterisk-basierte IP-Telefonanlage mit integriertem Hylafax-Fax-Server und Instant-Messaging-Server ...

PlotLab .NET .NET 2.0-Komponente zur Visualisierung von Daten in verschiedenen Darstellungsarten; geeignet für schnelle Fourier-Transformation (FFT)

Freemake Music Box Musik-Player mit Online-Suchfunktion, der Titel und Alben direkt aus dem Internet streamt und abspielt ...

Docmenta Webgestützte Anwendung zum Erstellen von Dokumentationen und E-Books; unterstützt statisches HTML, Web-Help, PDF, EPUB und DocBook als Ausgabeformate

Monitoring Module Monitoring-Tool mit automatischer Benachrichtigungsfunktion zur Überwachung von IT-Komponenten ...

OnlineTaschenrechner.info Online-Taschenrechner sowie Dreisatzrechner, Währungskalkulator, BMI-Rechner und Brutto-/Netto-Rechner

Altimeter+ Befähigt iOS-Geräte dazu, die aktuelle topografische Höhe mit Hilfe eines digitalen Höhenmodells zu ermitteln

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VLC media player Universeller Audio-/Video-Player für DivX, VCD, DVD, MPEG-1/2/4 und Ogg Vorbis; Streaming-Server vls ist ebenfalls verfügbar

Notepad++ Open-Source-Code-Editor für C, C++, Java, C#, XML, HTML, PHP, Javascript, ASP, VB/VBS, SQL, Objective-C, CSS, Pascal, Perl, Python, Lua, Haskell und ...

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Bürger nehmen Informationsfreiheit deutlich stärker in Anspruch

Das mittlerweile sechs Jahre alte Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes wird von den Bürgern immer häufiger angewandt. Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden schnellte im vergangenen Jahr um 110 Prozent auf 3280 nach oben. 2010 lag die Steigerungsrate noch bei 14,7 Prozent. Dies geht aus dem dritten Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hervor. Er appellierte zur Vorstellung des Berichts am Dienstag in Berlin an die Bundesregierung, das gestiegene Interesse an Verwaltungsinformationen ernst zu nehmen.

[Update: Ausweislich der vom Bundesministerium des Inneren veröffentlichten Statistiken (PDF-Datei) verzeichnen jedoch nur zwei Behörden im Bereich des Bundesfinanzministeriums einen wirklich signifikanten Anstieg bei den Antragszahlen. So gingen bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) allein 485 in der Sache gleichlautende Anträge eines Rechtsanwalts ein, der geprellte Anleger einer Privatbank in einem Massenverfahren vertritt. Im Jahr zuvor waren es bei der BaFin etwa 30 Anträge gewesen.

Ein ähnliches Phänomen gab es im Bereich der Zollverwaltung; eine Anfrage von heise online nach den Ursachen dort ist bislang noch nicht beantwortet worden. Die anderen Ministerien und Bundesbehörden verzeichnen eine sehr geringe Zahl von Anträgen meist im niedrigen zweistelligen Bereich, deren geringfügige Schwankungen im Verlauf der Jahre man kaum als ernsthaften Anstieg der Nachfrage nach amtlichen Informationen bezeichnen kann.]

Angesichts des meist restriktiven Umgangs mit dem Informationsanspruch ist das auch kein Wunder. So sah sich der Bundesbeauftragte Schaar im Berichtszeitraum 2010 und 2011 nach eigenen Angaben genötigt, zwei Beanstandungen gegenüber Bundesbehörden auszusprechen und damit besonders schwerwiegende Verstöße gegen das IFG zu brandmarken. Die eine habe sich auf eine Anfrage zur Korruptionsprävention beim Bundesinnenministerium bezogen, die andere auf Protokolle der Bewertungsausschüsse der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Aktuell besonders kritisch sieht Schaar Bestrebungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die in einem Gesetzentwurf vorgesehene Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt grundsätzlich vom Informationsfreiheitsgesetz auszunehmen. Dies wäre "unangebracht und keinesfalls im Sinne der Verbraucher", monierte Schaar. Vielmehr sollte die Bundesregierung seiner Ansicht nach den Informationszugang erleichtern und interne Tendenzen zum Abschotten beseitigen. Dazu müssten die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten Regelungen zum Informationszugang einheitlich gestaltet und erweitert werden. Derartige Forderungen kommen auch von Verwaltungsrechtlern und aus der Zivilgesellschaft.

Schaar hofft, dass durch die vom Bundestag angestoßene Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes das Rechts auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten gestärkt wird. Er setzte sich im vergangenen Jahr bereits für ein Grundrecht auf Informationsfreiheit ein. Dieses sei sinnvoll, weil dann das öffentliche Interesse an Akteneinsicht mit anderen Grundrechten wie dem auf Eigentum abgewogen werden müsse. Derzeit schützt das IFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse absolut.

Erfreut zeigte sich Schaar, dass insbesondere die Rechtsprechung in den vergangenen zwei Jahren wichtige Beiträge geleistet habe, das Informationsfreiheitsgesetze breiter in Anspruch zu nehmen. Erst jüngst habe etwa das Bundesverwaltungsgericht deutlich gemacht, dass auch Informationen über die Regierungstätigkeit grundsätzlich herausgegeben werden müssten. Die Richter hätten damit der Verwaltung einen Riegel vorgeschoben, Verweigerungsgründe zu erfinden. Aktivisten wie Stefan Wehrmeyer von der Open Knowledge Foundation, der die Plattform "Frag den Staat" für einfachere Anfragen nach Akteneinsicht initiierte, sieht in den Amtsstuben derzeit ein "Geheimdenken" noch immer weit verbreitet.

Schaar wirbt dafür, dass die Behörden verstärkt Informationen auch ohne Antrag von vornherein übers Internet bereitstellen. An diesem Punkt sei die aktuelle E-Government-Initiative der Bundesregierung noch zu unverbindlich. Darin werde es "peinlich vermieden", diesen naheliegenden Ansatz mit dem Rechtsanspruch auf Informationszugang zu verknüpfen.

Zu den herausragenden Fällen, mit denen sich Schaar in den vergangenen beiden Jahren beschäftigen musste, gehörten etwa Auseinandersetzungen um die Freigabe der Gästelisten des Bundeskanzleramts, den Zugang zum Mustervertrag für Vorstände der Bundesbank oder das Sicherheitskonzept der geplanten Münchner Transrapid-Magnetschwebebahn. Auch die Herausgabe eines UFO-Gutachten des wissenschaftlichen Dienst des Bundestags sowie von Organigrammen und Namenslisten der Arbeitsagentur Hamburg standen zur Debatte. (Stefan Krempl) / (anw)


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Verdi lehnt Tarifangebot der Telekom ab

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Google-Gründer Brin: Die Offenheit des Internets ist in Gefahr

Google-Gründer Sergej Brin sieht die Freiheit und Offenheit des Internets mehr denn je in Gefahr. Einige machtvolle Kräfte auf der Welt stellten sich gegen die Grundprinzipien, die die Schaffung des Internets vor dreißig Jahren gestützt hätten, sagte Brin in einem Gespräch mit dem Guardian: Regierungen, indem sie die Kommunikation ihrer Bürger kontrollieren, die Unterhaltungsindustrie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und die proprietären Systeme von Unternehmen wie Facebook und Apple.

Am meisten zeigte sich Brin über Zensurbestrebungen in Ländern wie China, Saudi-Arabien und Iran besorgt. Er warnte aber laut Guardian auch davor, dass Facebook und Apple mit ihren geschlossenen Systemen und der Kontrolle über die Nutzer Innovationen behinderten und das Internet balkanisierten, also abgetrennte eigene Bereiche schüfen. Beispielsweise seien Informationen, die über Apps auf mobilen Geräten dargestellt würden, für Web-Crawler nicht erreichbar, also auch nicht über Suchmaschinen auffindbar.

Wenn das Internet schon länger von Facebook dominiert worden wäre, hätte er zusammen mit Larry Page Google wohl nicht aufbauen können, so Brin weiter. Man habe sich nach deren Regeln zu richten, und die seien sehr einschränkend. Auch erschwere es Facebook seinen Nutzern, mit ihren Daten zu anderen Diensten zu wechseln. Apple kontrolliere streng, welche Software seine Nutzer installieren dürfen.

Der weitgehende Rückzug Googles aus China vor zwei Jahren wegen Online-Attacken aus China und der dort herrschenden Zensur war auch durch persönliche Gründe Brins motiviert. Er war 1979 im Alter von sechs Jahren aus der Sowjetunion in die USA übergesiedelt und sah sich laut einem Zeitungsinterview bei der Volksrepublik an das totalitäre Regime seiner alten Heimat erinnert. Vor fünf Jahren habe er nicht gedacht, dass Länder wie China in der Lage sein würden, den Zugang zu Online-Informationen auf Dauer einschränken könnten, inzwischen sei er eines Besseren belehrt, sagte Brin nun.

Brin äußerte sich auch zu Besorgnissen über die große Menge an persönlichen Daten, die auf Google-Servern in Reichweite von US-Behörden gespeichert seien. Sein Unternehmen tue alles Mögliche zu deren Schutz und habe viele Anfragen zur Datenherausgabe abwehren können. Wenn er einen Zauberstab hätte, der es ihm ermöglichte, würde er die Daten der US-Gerichtsbarkeit entziehen an einen Standort, dem jeder vertrauen würde. (anw)


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