Freitag, 11. Mai 2012

Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei ACTA

Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, sich mit der Frage der Ratifizierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA zu befassen. Man könne davon ausgehen, dass ACTA vom Europäischen Parlament nicht angenommen wird, versicherte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags am Montag. Der Unternehmer Herbert Bredthauer hatte den Bundestag dazu aufgefordert, eine Ratifzierung des Abkommens auszusetzen – über 60.000 Bürger schlossen sich der Petition an. Vertreter der Opposition forderten die Bundesregierung zu einer klaren Absage an ACTA auf.

Die Bedenken gegen ACTA könne er nicht ganz nachvollziehen, sagte Stadler in der rund zweistündigen Ausschusssitzung. Der Staatssekretär unterstrich noch einmal die Auffassung, dass es keiner Anpassung von deutschem Recht bedürfe, wenn ACTA doch in Kraft treten würde. Der Kritik an den hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen müsse man sich allerdings stellen. Die Bundesregierung habe im Prinzip nichts dagegen, "soviel wie möglich zu veröffentlichen", versicherte Stadler, sei aber an Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden.

Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe Entwicklungsländern auf jeden Fall abgeraten, ACTA zu unterzeichnen, sagte Frank Schmiedchen. Der BMZ-Vertreter befürwortete, dass der in ACTA geplante Ausschuss, der für Fragen weiterer Beitritte oder gar Veränderungen zuständig sein soll, nicht bei Organisationen wie der WIPO oder der WTO angesiedelt werden solle.

Erwartungsgemäß führte in der Anhörung an der Grundsatzfrage Urheberrecht und geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft kein Weg vorbei. Stadler versicherte, die Debatte über die Neugestaltung des Urheberrechts über ACTA hinaus bleibe Politik und Öffentlichkeit erhalten. Der Staatssekretär verwies in diesem Zusammenhang für den jüngsten Vorschlag des Bundesjustizministeriums zu Beschränkungen von Abmahnsummen gegen Urheberrechtsverletzungen. Zwar müsse geistiges Eigentum geschützt werden, doch seien Rechnungen von 700 oder 800 Euro nicht der richtige Weg. (Monika Ermert) / (vbr)


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