Montag, 14. Mai 2012

Urheberrecht: Zwischen Abmahnindustrie und Kulturflatrate

Sprecherinnen der Bundestagsfraktion der Linken plädierten nach einer Konferenz zu "neuen Vergütungsmodellen" für einen Praxistext der bislang vor allem von den Grünen befürworteten "Tauschlizenz" und vergleichbarer Ansätze, die zur kompletten Legalisierung von Filesharing für nicht-gewerbliche Zwecke dienen sollen. "Der erste politische Schritt müsste es sein, alle Kräfte in ein Pilotprojekt zu stecken", erklärte die Kulturexpertin der Oppositionspartei, Luc Jochimsen, in Berlin. Nur so "können wir rauskommen aus dem Raum der Spekulationen".

Sie sei zwar "ziemlich ratlos", was die Lösung des Tauschbörsen-Dilemmas angehe, räumte die Kulturpolitikerin ein. Anzuzweifeln sei etwa die Zahlungsbereitschaft illegaler Downloader. Mit dem Ausprobieren einschlägiger Modelle werde aber ein "neuer Diskurs zwischen Urhebern, Nutzern und Verwertern" eröffnet. Zugleich könne das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem gleich mitreformiert werden. Jochimsen lobte in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Arbeitsgruppe Dokumentarfilm (AG DOK), einen Teil der mit der geplanten Haushaltsabgabe zu erwartenden Mehreinnahmen für die Förderung frei zur Verfügung stehender Werke umzuwidmen.

"Ich finde den Aspekt eines Pilotprojekts sehr wichtig", ergänzte Kathrin Senger-Schäfer, Medienexpertin der Linksfraktion. Es sei an der Zeit zu testen, "wie es gehen könnte", auch wenn die auf dem Tisch liegenden Vorschläge noch nicht ausgereift seien. Mitbehandelt werden müssten die Fragen, wie der Zugang zum Wissen zu gewährleisten sei und ob die Kunst im Verwaltungssystem bestehender Verwertungsgesellschaften nicht unterzugehen drohe.

Vorangegangen war eine kontroverse Debatte über die Kulturflatrate und weitere alternative Vergütungssysteme. Der Lüneburger Mediensoziologe Volker Grassmuck erneuerte seinen Appell für einen Probelauf der Tauschlizenz auf freiwilliger Basis. Prinzipiell sollen mit dem Verfahren Rechteinhaber für die Einschränkung ihres ausschließlichen Verwertungsanspruchs mit einer pauschalen Vergütung entschädigt werden. In der Diskussion ist der Aufschlag einer Zusatzgebühr auf breitbandige Internetzugänge in Höhe von 5 Euro monatlich, was sich hierzulande zu einem Gesamtbetrag von rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr addieren würde.

Die Summe höre sich zunächst nach viel an, befand der Literaturübersetzer Peter Klöss. Er rechnete aber vor, dass davon für die rund 400.000 Mitglieder der VG Wort je nur 400 Euro übrig blieben, wenn man realistischerweise 10 Prozent des Kuchens für Textbeiträge veranschlage. Wolfgang Michal, Vorstand des Verbands Freischreiber, der freie Journalisten vertritt, hielt die Pauschale trotzdem für wichtig zur Vergütung zumindest von Zweitverwertungen im Internet. Um das Aufkommen zu erhöhen, könnten ihm zufolge die Provider an der Zahlungspflicht beteiligt werden.

Neunetz-Blogger Marcel Weiss äußerte Bedenken an der Notwendigkeit, ein zusätzliches Pauschalmodell einzuführen. Es gebe bislang keine Beweise dafür, dass etwa der Gesamtumsatz der Musikindustrie aufgrund von Filesharing zurückgehe, meinte Weiss. Der CD-Verkauf sei zwar rückläufig, dafür legten die Einnahmen im Live-Bereich aber deutlich zu. Eine Freigabe des Downloads geschützter Werke für private Zwecke werde dagegen dazu führen, dass der Dateiverkauf einbreche. Formen der nicht-kommerziellen Verbreitung würden im Zuge "sehr viel bequemer".

"Die Leute zahlen nicht für die Inhalte an sich, sondern für einen guten Service", hielt Till Kreutzer vom Portal iRights.info dem entgegen. Der Jurist glaubt daher nicht daran, dass digitale Werke mit der Einführung der Tauschlizenz nicht mehr verkaufbar seien. Andererseits müsse dafür das EU-Recht geändert werden, wofür derzeit wohl keine Mehrheit zu erhalten sei. Entscheidend sei es aktuell, das Abmahn-Unwesen einzuschränken, da dieses ganze Generationen gegen das Urheberrechtssystem aufbringe. Dazu sei der entsprechende Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium noch eine vergleichsweise leicht durchzusetzende Option.

Eine Lanze für die "Kulturwertmark" brach Frank Rieger vom Chaos Computer Club (CCC). Das Modell bringt eine individuelle Vergabe des Monatseinsatzes per Mikrowährung gegenüber der Abrufmessung per digitalem Fingerabdruck bei der Tauschlizenz ins Spiel. Das freiwillige Beteiligungsverfahren könne auch damit leben, wenn sich nur ein Teil der User bewusst dafür entscheide, erläuterte Rieger. Es müsse alles dafür getan werden, um Tauschbörsennutzer nicht mehr zu kriminalisieren. Sonst gebe es bald gar keine Zahlungsbereitschaft für Inhalte mehr. Schwierig dürfte es werden, die "Schöpfungshöhe" für die prinzipiell am System zu beteiligenden Werke festzulegen. Letztlich müsse darüber eine bestimmte Anzahl von Nutzern entscheiden. Wer nur noch Klicks zähle, könne nicht den Wert eines Werks ermitteln, konterte ein Vertreter des Börsenvereins des deutschen Buchhandels. Eingeführt werden müsse also doch wieder eine Art "Kunstrichtertum".

Als "entschiedener Gegner des Urheberrechts" outete sich der Hörstückautor Alban Nikolai Herbst. Es sei zu einem "Vernichtungsrecht zugunsten privater Verwerter" verkommen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwa sei ein "riesiges Grab für Kunst" geworden, da nach wenigen Tagen niemand mehr an die Werke komme. Er sei daher glücklich, wenn seine Stücke "schwarz hochgeladen" würden. Damit blieben sie wenigstens verfügbar. Trotzdem hielt es der Schriftsteller für wichtig, für Netzpublikationen ein System der Vergütung zu schaffen. (Stefan Krempl) / (jk)


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