Montag, 14. Mai 2012

Bayern prüft 13.000 Websites auf Datenschutz

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat 13.404 Sites bayerischer Betreiber auf die einwandfreie Verwendung von Google Analytics überprüft. Von diesen haben 2449 Websites überhaupt die Analyse-Tools eingesetzt und von diesen wiederum nur drei Prozent die Richtlinien zum Datenschutz eingehalten. Das geht aus einer Mitteilung der Datenschutzaufsicht hervor. Ende Mai sollen weitere Site-Betreiber kontrolliert werden.

2371 Site-Betreiber sollen schriftlich aufgefordert werden, ihre Webpräsenzen rechtskonform zu gestalten. Von einem Bußgeld will das Amt aber absehen. "Uns geht es vornehmlich darum, auf den Missstand hinzuweisen und auf die Einhaltung hinzuwirken", sagt Andreas Sachs, Referatsleiter IT-Sicherheit und technischer Datenschutz bei der bayerischen Aufsichtsbehörde. Sollten sich angeschriebene Firmen nachhaltig verweigern, seien auch Bußgelder möglich. Diese können bis zu 50.000 Euro betragen.

Bayern ist nicht das erste Bundesland, das die Einhaltung der Vorgaben beim Einsatz von Google Analytics überprüft. Bei einer Stichprobe Anfang 2011 in Rheinland-Pfalz fehlte bei den meisten der überprüften Sites die erforderliche Information, dass Google Analytics eingesetzt wird.

Aufgrund eines Beschlusses des Düsseldorfer Kreises, einem bundesweiten Gremium der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, müssen Site-Betreiber in ihren Datenschutzhinweisen auf das von Google bereitgestellte Deaktivierungs-Add-On hinweisen. Auch müssen die Site-Betreiber Google mit der Kürzung der IP-Adresse beauftragen. Jeder Homepage-Betreiber muss außerdem mit Google einen schriftlichen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung schließen. IT-Rechtsanwalt Thomas Stadler kritisierte: "Die Pflicht zum Abschluss eines Vertrages mit Google ist ein schlechter Scherz. Sobald das letzte Oktett gekürzt ist, ist die IP gar kein personenbezogenes Datum mehr und dann benötigt man auch keinen entsprechenden Vertrag mehr." (Dr. Noogie C. Kaufmann) / (anw)


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