Mittwoch, 21. November 2012

ITC-Richter: Samsung verletzt Apple-Patente

Während das Tauziehen um die Rolle der Jury und die Gültigkeit von Patenten im kürzlich beendeten Prozess zwischen Apple und Samsung weitergeht, hat der iPad-Hersteller vor der Internationalen Handelskommission der USA (ITC) einen Etappensieg erringen können. In einer vorläufigen Entscheidung (PDF-Datei) kommt der Administrative Judge (ALJ) Thomas B. Pender zu dem Urteil, Samsung verletze drei Patente und ein Geschmacksmuster (design patent) Apples.


Abbildung aus dem Patent US 7,912,501. Vergrößern Ein weiteres Patent Apples (US 7,789,697), das das Erkennen eines in eine Buchse gesteckten Steckers betrifft, hält Pender nicht für verletzt. Auch bei einem weiteren Geschmacksmuster (D558,757) konnte Apple ihn nicht überzeugen.

Verletzt hat Samsung jedoch nach Penders Meinung das Geschmacksmuster D618,678, das das Design des iPhone 4 schützt, sowie die Patente US 7,912,501, US 7,479,949 und US RE41922. Das erstgenannte schützt ein Verfahren, das beim Einstöpseln eines Geräts in die Audio-Buchse feststellt, ob es sich um einen Kopfhörer oder ein Headset mit Mikrofon handelt. RE41922 beschäftigt sich mit dem Anzeigen transparenter Bilder und 7,479,949 beschreibt eine Heuristik, um Gesten auf einem Touchscreen zu bestimmen. Wegen dieses Patents klagt Apple gegen Motorola und HTC. Das Verfahren gegen Motorola beendete Richter Posner im Juni 2012 ohne Urteil, da keine der beiden Parteien einen Schaden durch Patentverletzungen hatte darlegen können.

Keines der von Apple bei der ITC als verletzt gemeldeten Patente und Geschmacksmuster war Gegenstand des Prozesses gegen Samsung, der mit einer Strafe in Höhe von 1 Milliarde US-Dollar zu Ende ging. Offen ist, ob die jetzige Entscheidung von Richter Pender Bestand haben wird. Die endgültige Entscheidung darüber trifft eine sechsköpfige ITC-Kommission in spätestens vier Monaten. Sie ist in der Vergangenheit schon mehrfach vom Urteil eines ALJ abgewichen, zuletzt etwa in einem ITC-Verfahren zwischen Apple und der Google-Tochter Motorola.

Die ITC kann Einfuhrverbote für Geräte aussprechen, wenn sie Patente eines US-Herstellers verletzen. Das hat sie in der Vergangenheit etwa für Motorola-Smartphones auf Antrag Microsofts getan.

Update, 25.10. 16:23: Das von Pender nicht für verletzt gehaltene Patent war falsch benannt. Ursprünglich hieß es, dass es sich um US RE41922 handele. Richtig ist jedoch US 7,789,697. (ck)


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