Montag, 12. November 2012

Frankreich: Google droht mit Verlinkungs-Stopp für Medienseiten

Google droht der französischen Regierung wegen einer möglichen Abgabe an Verleger. Wenn der Staat Forderungen nach einem sogenannten Leistungsschutzrecht für Online-Presseinhalte nachkomme, werde das Unternehmen künftig nicht mehr auf französische Medienseiten verlinken, zitierte die französische Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus einem Google-Schreiben an mehrere Kabinettsmitglieder. Die Einführung einer solchen Rechtes sei nicht hinnehmbar und stelle die Existenz des Unternehmens infrage. Google beschere den Seiten von französischen Verlegern jeden Monat vier Milliarden Klicks.

Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher von Google in Deutschland, rechtfertigte das Vorgehen: "Es ist nichts Neues, dass ein derartiges Gesetz, wie es in Deutschland und Frankreich zur Diskussion steht, sehr schädlich für das Internet wäre. Darauf weisen wir seit mehr als drei Jahren auch öffentlich hin." Die Verleger könnten jetzt selbst entscheiden, ob sie in der Google-Suche erscheinen wollen oder nicht.

In Frankreich gibt es bereits seit langem Gespräche über die mögliche Einführung einer "Google-Steuer". Die jüngsten Überlegungen gehen allerdings auf eine gemeinsame Forderung der deutschen und französischen Presseverleger zurück. Sie verlangen eine Beteiligung an den Erlösen der Suchmaschinenbetreiber, die bislang nichts dafür bezahlen müssten, wenn sie auf ihren Sites mediale Internetangebote in Auszügen ("Snipplets") darstellen und verlinken.

Grundlage einer solchen Entlohnung könnte die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger sein. Die Bundesregierung in Berlin hat schon Ende August einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutz beschlossen, hinter den sich bereits der Bundesrat gestellt hat. Eine Online-Petition gegen das Vorhaben scheiterte, nun muss der Bundestag noch über den Entwurf debattieren. Seitens der französischen Regierung steht die Kulturministerin Aurélie Filippetti entsprechenden Initiativen aufgeschlossen gegenüber. (Mit Material von dpa) / (axk)


View the original article here

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen