Donnerstag, 25. Oktober 2012

Datenschutz: Peter Schaar sieht Nachholbedarf bei EU-Entwurf

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht große Lücken im Entwurf der EU-Kommission für eine europäische Datenschutzrichtlinie, vor allem bezüglich Polizei und Justiz. So gebe es in diesem Bereich einen massiven Nachholbedarf bei der Datenschutzaufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Informationen, erklärte der Experte am Montag in Berlin. Derzeit bestünden für Kontrolleure "keinerlei Sanktions- und Einwirkungsmöglichkeiten".

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter
Peter Schaar fordert Nachbesserungen im EU-Entwurf. Vergrößern Auch für den Sicherheitssektor "brauchen wir ein viel stärkeres Maß an Mindeststandard auf hoher Ebene", führte Schaar seine Kritik aus. Dies sei nötig, da etwa hierzulande gesammelte Daten anderen Behörden außerhalb Deutschlands übergeben und dort mit eigenen Beständen zusammengeführt würden. So dürften vom Bundesverfassungsgericht vorgesehene Lösch- oder Kennzeichungspflichten beispielsweise nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner heruntergefahren werden. An solchen Punkten müsse es gegebenenfalls die Möglichkeit für Mitgliedsstaaten geben, über die EU-Vorgaben hinauszugehen.

Besonders kritisch zu sehen sei die Frage der Datenübermittlung an Drittstaaten außerhalb der EU. Hier müsse man schauen, ob die Ansprüche und Auflagen noch nach oben zu schrauben seien. Schaar bedauerte, dass die in Vorversionen der Kommission zunächst vorgesehene datenschutzrechtliche Überprüfung solcher Transfers ersatzlos gestrichen worden sei.

Die Zweiteilung des derzeit im EU-Rat und Parlament diskutierten Reformvorstoßes in eine Richtlinie und eine Verordnung findet der Datenschützer mittlerweile im Gegensatz zu einer früheren Einschätzung "nicht mehr so schlecht". Wer auf einen anderen Mix dränge, gefährde eine Verabschiedung des Pakets noch in dieser Brüsseler Legislaturperiode. Die beiden Instrumente müssten aber stärker verknüpft werden durch ein "2-Türen-Modell": So sei eine Befugnis für die Unternehmen vorzusehen, Daten zu speichern und eventuell herauszugeben, und eine korrespondiere für die Behörden, sie abzufragen. Dabei müssten die Schlösser aber aufeinander passen, was derzeit angesichts der viel niedrigeren Standards im Sicherheitsbereich nicht der Fall sei.

Bei Daten, die in der Cloud vorgehalten werden, drängt Schaar darauf, schon bei der reinen Erhebung und Verarbeitung entsprechender Informationen Grenzen ziehen. Von Google und anderen Internetkonzernen sei die Forderung bekannt geworden, nur noch bei der Nutzung anzusetzen. Dies würde die Frage aufwerfen, wie die Rechte Betroffener durchzusetzen seien, wenn sich die Inanspruchnahme der Daten in den Wolken den Kontrolleuren entziehe.

Wenig hält Schaar von Rufen nach einer stärkeren Selbstregulierung im Wirtschaftsbereich. Der 2011 verabschiedete Datenschutzkodex für Geodatendienste sei ein abschreckendes Beispiel, da er "nicht funktioniere" und überhaupt nicht angewendet werde. So existierten nach wie vor keine Mechanismen zur Konfliktbewältigung. Zudem habe der Branchenverband Bitkom den Termin für die Freischaltung der skizzierten Widerspruchsplattform seit Monaten immer wieder verschoben. Der vom früheren Bundesinnenminister Thomas de Maizière noch versprochene flankierende gesetzliche Rahmen sei ad acta gelegt worden. Nun werde bei sozialen Netzwerken über einen Selbstkontrollansatz debattiert. Doch auch hier verschiebe sich die Präsentation eines Entwurfs immer weiter. Schaar zeigt sich daher skeptisch, dass es zu einen vorzeigbaren Ergebnis komme.

[Update 15.10.2012 16:35]:

Der Bitkom hat inzwischen mitgeteilt, dass die Selbstverpflichtung für den Geodaten-Kodex seit Ende September umgesetzt und die entsprechende Webseite für einen Widerspruch der Nutzer online sei. (Stefan Krempl) / (axk)


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Assange antwortet seinen Kritikern

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange hat sich mit einem via Twitlonger veröffentlichten Statement gegen die Vorhaltungen von Anonymous gewehrt und die Spendenpraxis von Wikileaks verteidigt. Assange erklärt darin, Anonymous sei vom FBI unterwandert worden und die bewusst störende Wikileaks-Werbung sei notwendig, weil die auflaufenden Kosten einen ungeahnten Höchststand erreicht hätten.

In seinem Rundbrief an seine Kritiker beschwört Assange die Einheit von Wikileaks, die die Gruppe zusammenhalten würde. Allerdings sei Wikileaks inzwischen so groß geworden, dass man als Gruppe über die Presse miteinander kommunizieren müsse. Dabei bestehe immer die Gefahr, dass die Presse einen Einfluss auf die Einheit der Gruppe ausübe, weil sie eigene Ziele verfolge. Unter dem Verweis auf das Anonymous-Mitglied Hector Xavier M./Sabu, das von FBI-Agenten kontrolliert wurde, ruft Assange seine Gruppe auf, Anonymous fortan zu misstrauen: "Wir müssen annehmen, dass derzeit eine beträchtliche Zahl der Server von Anonymous samt ihrer 'Führer' kompromittiert sind."

Zur Verteidigung der Spendenpraxis mit vorgeschalteter "Zwangswerbung" bei Wikileaks erklärt Assange die Notwendigkeit der neuen Spendenkampagne mit den aufgelaufenen Kosten und der ungesetzlichen Finanz-Blockade. Dagegen habe man in Island erfolgreich geklagt und eine weitere Klage sei vor der Europäischen Kommission anhängig.

Julian Assange, der in der Botschaft von Ecuador in London "diplomatisches Asyl" und damit Schutz vor der Auslieferung nach Schweden genießt, will neben der Spendenkampagne mit einem weiteren Buch den Geldfluss wieder ankurbeln. Im November soll Cyperpunks. Freedom and Future of the Internet erscheinen, eine lockere Reihe von Gesprächen, die Assange in letzter Zeit mit Andy Müller-Maguhn, Jérémie Zimmermann und Jacob Appelbaum geführt hat. Das Buch kann über Paypal bezahlt werden. (Detlef Borchers) / (mho)


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Doppelter Speicher für Raspberry Pi

15.10.2012 17:40

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Hardware Hacks

Nach Angaben der Raspberry Pi Foundation wird der Minicomputer ab sofort mit 512 MByte statt 256 MByte ausgeliefert. Am Preis des Model B ändert sich dennoch nichts, es soll weiterhin nur 35 US-Dollar (rund 32 Euro plus Versand) kosten. Auch wer noch ein 256-MByte-Modell bestellt aber noch nicht erhalten hat, soll das größere Modell bekommen. Um den größeren Speicher nutzen zu können ist jedoch die Installation einer angepassten Firmware erforderlich.

Die Foundation begründet den Hardware-Upgrade mit den gestiegenen Anforderungen aktueller Software. So sei bei parallel laufende Anwendungen der Speicher bei 256 MByte schon überfüllt. Auch Java-Anwendungen seien in der Regel etwas zu groß für den Speicher. Mitte September gab es bereits ein Update, mit dem sich der Pi ohne Garantieverlust übertakten ließ. (dab)

English version: Raspberry Pi gets its memory doubled

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Mittwoch, 24. Oktober 2012

Amazon wird Interesse an OMAP-Chipsparte von Ti nachgesagt


Bei ARM-SoCs wie dem OMAP4 herrscht harter Wettbewerb. Vergrößern
Bild: TI Gerüchte um einen Verkauf der OMAP-Chipsparte von Texas Instruments hatte es schon 2011 gegeben – und wurden seinerzeit dementiert. Doch kürzlich kündigte TI-Chef Richard Templeton selbst an, dass sich seine Firma aus dem Geschäft mit den Applikationsprozessoren für Smartphones und Tablets zurückziehen werde. Man wolle sich mit den OMAP-Chips auf Kunden aus den Sparten industrielle Anwendungen und Kraftfahrzeuge (Automotive) konzentrieren.

Nun will die israelische Wirtschaftszeitung Calcalist erfahren haben, dass Amazon an einer Beteiligung oder Übernahme der TI-OMAP-Sparte interessiert sei. Amazon setzt die OMAP4-SoCs in seinen Kindle-Fire-Tablets ein und entwickelt angeblich auch ein eigenes Smartphone. Informierte Kreise argumentieren nun, dass Apple und Samsung jeweils eigene Chips entwickeln und dass mit Google/Motorola und Microsoft/Nokia zwei weitere finanzkräftige Konkurrenten mit Amazon um das integrierte Geschäft mit Mobilgeräten und Inhalten (Musik, Filme, E-Books) buhlen.

Ob es aber für Amazon sinnvoll ist, eigenes Know-how für ARM-SoCs einzukaufen, lässt sich nicht so leicht abschätzen. Möglicherweise sind Patente und Entwickler-Fachwissen wertvoll. Es ist auch denkbar, dass sich Amazon für Server-SoCs mit ARM-Technik interessiert, wie sie beispielsweise das mittlerweile mit fast 100 Millionen US-Dollar Risikokapital ausgestattete Startup-Unternehmen Calxeda entwickelt. Andererseits kann man Chips mit ARM-Technik von vielen Zulieferern kaufen.

TI-Chef Templeton hatte eher in die Richtung argumentiert, dass es für einen Highend-SoC-Entwickler wie TI kaum noch lukrative Chancen auf dem Markt für Tablet- und Smartphone-Prozessoren gebe. Wegen der enormen Entwicklungskosten von mehreren dutzend Millionen US-Dollar pro Chip-Generation müssen jeweils hohe Stückzahlen verkauft werden. Den Markt der Smartphone-SoCs dominiert allerdings Qualcomm (Snapdragon) mit fast dem halben Marktanteil, gefolgt von Samsung, MediaTek und Broadcom. Erst dann kommt TI. MediaTek und Broadcom sind vermutlich beide mit deutlich billigeren Chips erfolgreich. TI auf den Fersen sind auch noch Nvidia (Tegra), Freescale (i.MX), Marvell oder STMicroelectronics (NovaThor), hinzu kommen chinesische und taiwanische Billiganbieter wie Rockchip, Allwinner Technology, NuFront oder VIA (Wondermedia). Schließlich gibt es auch noch SoC-Alternativen mit MIPS- oder Intels Atom-Kernen.

Laut den Jahres- und Quartalsberichten von TI war der Umsatz der "Wireless"-Sparte, zu der die OMAPs gehören, im Jahr 2011 um 15 Prozent auf 2,5 Milliarden US-Dollar geschrumpft, der operative Ertrag betrug damals noch 412 Millionen Euro – eine Bruttomarge von 16,4 Prozent. Im ersten und im zweiten Quartal 2012 waren die Umsätze der Wirless-Sparte dann jeweils noch deutlich zurückgegangen, die operativen Verluste wachsen (PDF-Datei): 25 Millionen US-Dollar im ersten Quartal, 51 Millionen im zweiten Quartal. (ciw)


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Indien will 500.000 IT-Experten gegen Cyberattacken ausbilden

Express Talk Ermöglicht das kostenlose Telefonieren im Internet, auch mit gewöhnlichen Endgeräten mit Hilfe eines entsprechenden Providers, wobei Kosten entstehen ...

Fast Blog Finder Hilft, den eigenen Blog im Web bekannter zu machen; nutzt die Kommentarmöglichkeit von Blogs, um Backlinks zu erhalten

5 Clicks - screen capture program Mit wenigen Klicks Screenshots erstellen und als PNG-, JPG- oder Bitmap-Datei speichern

CintaNotes Notizmanager mit Tag-Support; erstellt aus markiertem Text per Knopfdruck eine neue Notiz ...

CDRoller Versucht Daten von beschädigten CDs und DVDs wieder herzustellen

Calligra Office-Suite Office-Programm mit Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Zeitplanung und Zeichenprogramm mit Unterstützung für Storyboards ...

HDRtist Erstellt HDR-Aufnahmen aus mehreren Fotos; auch als erweiterte Pro-Version erhältlich

Deutsch-Englisch Text-zu-Sprache Übersetzung Übersetzt deutschen Text per Maschinenübersetzung ins Englische und umgekehrt und gibt ihn als gesprochene Sprache aus ...

fx-Calc Berechnet und visualisiert komplexe wissenschaftliche Funktionen; kann Funktionen außerdem analysieren und in 2D oder 3D darstellen

Kizzys Controller Greift auf verschiedene Einstellungen von Mac OS X zu und kann diese verändern ...

IrfanView Schneller Viewer für diverse Bildformate, spielt über Plug-ins auch andere Multimedia-Formate ab und kann unter anderem Bilder mit diversen Effekten ...

H2testw Integritätstest für Datenträger, vor allem zur Erkennung manipulierter USB-Sticks (siehe auch c't 1/08, S. 24) ...

Firefox Mächtiger Browser, unter anderem mit Popup-Blocker, Malware-Schutz, Tabbed-Browsing, Tagging, Zoom-Funktionen, eingebetteter Google-, Yahoo- und ...

Tinyumbrella Erlaubt auch ohne Jailbreak das Auslesen älterer iPhone-Signaturen (SHSH-Blobs) mit aktuellen Geräten ...

AS SSD Benchmark Benchmark-Tool speziell für Solid State Drives (SSD); nicht für normale Festplatten geeignet ...

WSUS Offline Update (c't Offline Update) Skriptsammlung, die sämtliche Updates für Windows XP, Server 2003, Server 2008, Vista oder Windows 7 sowie für Office herunterlädt und daraus ...

TrueCrypt Legt verschlüsselte Festplattenpartitionen an, die nur unter Zuhilfenahme des richtigen Passworts gelesen und beschrieben werden können ...

HBCI für MS Money 99 (HBCIFM99) HBCI-Homebanking-Modul für MS Money 99 Version 2000

PuTTY SSH-, Telnet- und Rlogin-Client mit einem xterm-Terminal-Emulator, Version für Symbian-Smartphones ebenfalls verfügbar

TortoiseGit Git-Client, der sich in den Windows-Explorer integriert und über das Kontextmenü Zugriff auf Git-Kommandos ermöglicht


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E-Government: Von Pragmatikern, Skeptikern und E-Unkundigen

Die Initiative D21 hat eine Typologie für die Nutzer von E-Government-Angeboten veröffentlicht. Danach gibt es fünf Nutzergruppen, die jeweils unterschiedlich adressiert werden müssten, damit die elektronische Verwaltung mehr akzeptiert wird.

Unter den Nutzern, die selbstverständlich mit den Behörden via Internet kommunizieren, ihre Steuern elstern und ein "hohes Vertrauen in die technische Kompetenz der Verwaltung" haben, finden sich die "digitalen und die mobilen E-Praktiker". Sie sind durch den Besitz eines Smartphones, deutlich höherer Bildung und einem monatlichen Einkommen von mehr als 4000 Euro gewissermaßen die Edelnutzer des Internets. In der Mitte liegen "prädigitale E-Government-Desinteressierte", überwiegend in Kleinstädten lebende Deutsche, die der technischen Kompetenz von Verwaltung und Behörden wenig trauen.

Auf der Sollseite finden sich die "Digitalen E-Government-Skeptiker" und die "Digitalen E-Government-Unkundigen". Beide Gruppen nutzen zwar rege das Internet, fühlen sich aber beim Datenaustausch mit den Behörden unwohl und schätzen das E-Government-Know-how der E-Government als sehr gering ein. Die Unkundigen nutzen eher als die Skeptiker das Smartphone für ihre Internet-Aktivitäten und sind überwiegend weiblich. Zwar haben laut Initiative D21 selbst die Unkundigen bereits Erfahrungen mit E-Government-Angeboten, aber dies nicht bewusst registrieren können, "da sie mit den Begrifflichkeiten offenbar nicht vertraut sind".

Nach Meinung der Initiative müssen die Angebote von Behörden und Verwaltung besser auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzergruppen eingehen. Unkundige bräuchten bessere Hilfestellungen, Desinteressierte bräuchten Informationen, welche Leistungen überhaupt online verfügbar sind. Der Staat sei gefordert, für Geräte wie Tablet und Smartphone nutzerfreundliche Anwendungen zu entwickeln, heißt es in einer Mitteilung der Initiative. (Detlef Borchers) / (anw)


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Piraten-Fraktionschef Breyer legt sich mit EU-Kommission an

Zwischen dem Piraten-Fraktionschef Schleswig-Holsteins Patrick Breyer und der EU-Kommission bahnt sich eine juristische Auseinandersetzung um Transparenz von juristischen Verfahren auf EU-Ebene an. Der Grund: Breyer weigert sich, der Aufforderung der EU-Kommission nachzukommen, Schriftsätze aus einem von ihm initiierten Gerichtsverfahren gegen die Kommission am Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus dem Web zu entfernen.

Im April 2012 hatte Breyer als Aktivist beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Klage beim EuGH eingereicht, weil die EU-Kommission sich zuvor dagegen gesperrt hatte, mehrere Dokumente zum Themenkomplex Vorratsdatenspeicherung herauszugeben. Breyer veröffentlichte auf seinem Blog sowohl die Klageschrift seines Rechtsanwalts Meinhard Starostik sowie die Klageerwiderung der EU-Kommission vom 16. Juli dieses Jahres. Am vergangenen Freitag dem 11. Oktober ging bei Starostik nun die Aufforderung der EU-Kommission ein, Breyer solle die beiden Schriftsätze "umgehend, spätestens aber innerhalb von drei Tagen" entfernen und der Öffentlichkeit unzugänglich machen. Konzequenzen bei Missachtung der Aufforderung sind nicht genannt.

Der Juristische Dienst der Kommission macht in seinem Schreiben geltend, dass laut Satzung des EuGH Schriftsätze "nur an die Parteien des Verfahrens und an die Unionsorgane, deren Entscheidungen Gegenstand des Verfahrens sind" übermittelt werden dürfen. Er beruft sich außerdem auf ein Urteil des EuGH aus dem Jahre 1998. Damals hatte das Gericht bestimmt, dass eine Streitpartei Schriftsätze des Gegners nicht nutzen darf, um "die Öffentlichkeit zur Kritik am Vorbringen der anderen Verfahrensbeteiligten zu bewegen".

Breyer, selbst Jurist, beantwortete das Schreiben an seinen Anwalt bereits am 12. Oktober öffentlich in seinem Blog. Das Urteil aus dem Jahre 1998 sei aus mehreren Gründen nicht einschlägig und außerdem durch neuere Rechtssprechung überholt. In einer Demokratie sei "es normal und wichtig, dass die Staatsgewalt den ihr Unterworfenen (also der Öffentlichkeit) gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Dies schließt die Annahme aus, eine staatliche Prozesspartei könne jegliche Kritik Dritter an der Ausübung ihrer Staatsgewalt vor Gericht unterbinden. Auch das Gericht selbst muss sich damit abfinden, dass es mit einer demokratisch kontrollierten Prozesspartei verhandelt und deren Handeln öffentlich erörtert wird."

Breyer warf der EU-Kommission den Fehdehandschuh vor die Füße und fügte den Satz an: "Ich werde dieser Aufforderung natürlich nicht nachkommen und veröffentliche stattdessen die Aufforderung selbst", was er dann auch getan hat (PDF-Datei). Man darf gespannt sein, wie die Kommission auf diese Düpierung reagieren wird. Unter den Netzaktivisten ist Breyers Reaktion begrüßt worden. Der viel gelesene Fefe bloggte gar: "Patrick ist ein Held". (hob)


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